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09. Juli 2018

FP-Huber: Bestandsregulierung des Fischotters muss weiterhin umgesetzt werden dürfen

Landesverwaltungsgericht hat Bescheid aufgehoben – FPÖ kritisiert die Maßnahme, Schaden für Teichwirte ist nach wie vor gegeben

„Jahrelang haben die Freiheitlichen auf eine nachhaltige Bestandsregulierung des Fischotters gedrängt, was im NÖ Landtag letztlich auch beschlossen worden war. Jetzt hat das Landesverwaltungsgericht diese Maßnahme wieder aufgehoben“, kritisiert FPÖ-Klubobmann Ing. Martin Huber. „Ich fordere, dass dieser Bescheid wieder in Kraft tritt, der Schaden für unsere Teichwirte ist nach wie vor enorm!“ 

Es war ein großes Anliegen von Landesfischerei- und Teichwirteverband sowie der Freiheitlichen, die Fischotterplage einzudämmen. „Das Tier ist ein hochaktiver Jäger, verzehrt bis zu einem Kilogramm Fisch pro Tag. Bei einem häufig dokumentierten Fressrausch, in dem Otter zahlreiche Fische anbeißen, an Land ziehen und halb verendet liegen lassen, können kleine Teiche innerhalb weniger Tage zur Gänze leer gefischt werden“, weiß Huber. „Ganz besonders betroffen waren und sind das Waldviertel und Teile des Mostviertels, von April bis 25. Juni 2018 durften Fischotter daher ‚entnommen‘ werden.“

Huber: „Wir Freiheitlichen setzen uns nach wie vor für konsequente, nachhaltige und effektive Maßnahmen ein, eine weitere Bestandsregulierung muss umgehend wieder umgesetzt werden dürfen!“


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