„Auch wenn man etwas hundert Mal behauptet, wird es dadurch nicht wahrer“, sagt gf. Landespartei- und Klubobmann im NÖ Landtag, Udo Landbauer zur künstlich aufrechterhaltenen Diskussion rund um ein Bleiberecht für Asyl-Lehrlinge. „Wer in Österreich bleiben darf, ist einzig und alleine Sache des Rechtsstaates. Eine Lehre ist definitiv kein Asylgrund, das widerspricht völlig dem Asylrecht - daran ändern auch Zwischenrufe von ausgeschiedenen Alt-Politikern nichts“, so Landbauer.
„Jene, die rechtskräftig positiv beschieden sind, sollen selbstverständlich die Möglichkeit haben etwas zu leisten, solange der Asylgrund aufrecht ist. Für Wirtschaftsflüchtlinge hingegen darf die Lehre kein Bleiberecht durch die Hintertüre sein“, bekräftigt Landbauer den Standpunkt der Freiheitlichen.