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29. Jänner 2019

FP-Landbauer sieht Justiz gefordert: 15-jähriger Afghane schon drei Mal wegen sexuellem Missbrauch angezeigt!

FPÖ NÖ spricht sich für besondere Quartiere weit weg von Ballungszentren und der Bevölkerung aus

„Der 15-jähriger Afghane, der im Tatverdacht steht, ein erst 13-jähriges Mädchen in einer Tiefgarage in Mödling missbraucht zu haben, ist längst amtsbekannt“, informiert gf. Landespartei- und Klubobmann im NÖ Landtag, Udo Landbauer. Insgesamt liegen gegen den Afghanen vier Anzeigen vor. Drei davon wegen sexuellem Missbrauch. „Was ist mit dieser Justiz los? Ein 15-jähriger Vergewaltiger aus Afghanistan tanzt dem Justizminister auf der Nase herum und der schaut dabei tatenlos zu. Wenn Moser überfordert ist, dann soll er sein Ressort einem Willigen übergeben. Wenn es darum geht, unsere eigene Bevölkerung zu schützen und straffällige Asylwerber abzuschieben, darf es jedenfalls keine Denkverbote geben. Es braucht rasche und konsequente Maßnahmen“, sagt Landbauer.

 

Neben der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mödling liegt eine weitere Anzeige gegen den 15-jährigen Asylwerber vor, wonach er im Juli ein psychisch beeinträchtigtes, 17 Jahre altes Mädchen, das auf dem Entwicklungsstand einer damals 13-Jährigen war, sexuell missbraucht haben soll. „Das Mädchen ist seither schwer traumatisiert“, berichtet Landbauer. Zudem liegt gegen den Afghanen eine weitere Anzeige wegen Diebstahl und sexueller Belästigung eines Burschen in der polytechnischen Schule Mödling vor. Erst im Oktober 2018 soll er einem Jungen auf den Hintern und direkt zwischen den Schritt gegriffen haben. Der Fall zeigt einmal mehr das Sittenbild solcher Verbrecher auf, die von den Willkommenspolitikern regelrecht nach Österreich gekarrt wurden“, untermauert Landbauer die Mitverantwortung vieler politischer Entscheidungsträger.

 

„Für genau solche abscheulichen Typen braucht es erstens eigene Quartiere mit hohen Sicherheitsvorkehrungen, weit weg von den Ballungsräumen und vor allem weit weg von unserer Bevölkerung. In einem zweiten Schritt müssen solche Personen sofort außer Landes gebracht werden. Wer hier die Menschenrechte von straffälligen Asylwerbern über den Schutz unserer eigenen Kinder stellt, soll am besten gleich mit ausreisen“, sagt Landbauer. „Fakt ist, dass unser Strafrecht für solche Typen einfach nicht passt, hier braucht es viel härtere Gesetze, Sofort-Maßnahmen und wenn nötig auch eigene rechtliche Konsequenzen – so darf es nicht mehr weitergehen!“   


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