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27. Juli 2018 | FPÖ, Tierschutz

Schächten in Niederösterreich neu geregelt

Vorgängerregelung vom September 2017 mit sofortiger Wirkung aufgehoben

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen gibt es nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen. Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl hat sich mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner nun darauf verständigt, die zuständigen Behörden neu über eine künftig nachvollziehbare Vorgangsweise zu informieren.

Es wird in dieser Information klargestellt, wie mit der neuen Regelung dem Tierschutzgesetz einerseits umgegangen und der Religionsfreiheit andererseits Rechnung getragen wird.

Über die neue Regelung wurden heute die zuständigen Behörden informiert.

 

Das Informationsschreiben vom September 2017 des ressortzuständigen Vorgängers ist somit mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Registrierungen der Abnehmer wird es nicht geben. Sichergestellt muss sein, dass nur jenen Menschen geschächtetes Fleisch in unserem Land zur Verfügung gestellt wird, für die es nach dem Tierschutzgesetz tatsächlich Ausnahmen und Bedarf gibt.  Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner: "Es handelt sich um ein besonders sensibles Thema. Und mit der heutigen Klarstellung an die Behörden ist auch eine daran angepasste Vorgehensweise gesichert. Es muss besondere Voraussetzungen für das Schächten geben. Eine Registrierung einzelner Abnehmer wird in Niederösterreich aber sicher nicht geben."

 

„Für mich ist wichtig, dass das Schächten aus Tierschutzgründen im Land so weit wie möglich zurückgedrängt wird. Ich möchte auch keine ´Schächtexporte´. Dazu braucht es strenge Kontrollen und die Behörden müssen die Möglichkeit haben, in Verdachtsfällen weitere Ermittlungen zu führen. Wir haben damit gemeinsam mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner eine Entscheidung mit Hausverstand getroffen“, erklärt LR Waldhäusl.

 


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