Lediglich 8,8 Prozent der in den Jahren 2010 bis 2012 eingebrachten Disziplinaranzeigen beim BM.I führten zu einer Verurteilung der beschuldigten Beamten, bei dem im Exekutivdienst befindlichen Bediensteten waren es sogar nur 8,6 Prozent aller angezeigten Fälle. Dies stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, NAbg. Werner Herbert, aufgrund der Beantwortung einer von ihm an Bundesministerin Mikl-Leitner eingebrachten parlamentarischen Anfrage fest.
So wurden im angefragten Zeitraum 2010 bis 2012 im Innenressort insgesamt 3590 Disziplinaranzeigen (davon 3561 gegen Exekutivbedienstete) eingebracht. Davon führten insgesamt 315 Disziplinarverfahren (306 Disziplinaranzeigen gegen Exekutivbedienstete) zu einer Verurteilung. In 10 dieser Fälle wurde durch die Disziplinarkommission eine Entlassung ausgesprochen. Darüber hinaus wurde in 146 Fällen aufgrund von Anzeigen gegen Exekutivbedienstete ein gerichtliches Verfahren eröffnet, welches in 84 Fällen mit einer Verurteilung des beschuldigten Exekutivbediensteten endete. In 5 Fällen endete diese Verurteilung mit einem Amtsverlust des verurteilten Bediensteten.
"Natürlich ist jeder Disziplinar- oder Gerichtsfall einer zu viel, aber betrachtet man die besondere dienstliche Aufgabenstellung unserer Polizistinnen und Polizisten, welche oft schwierig und konträr zur subjektiven Wahrnehmung der Bevölkerung steht, so ergibt sich ein weitaus besseres Bild unserer Exekutive, als es die öffentliche und oftmals überzogene mediale Darstellung vermuten lassen könnte", so Herbert. Darüber hinaus kritisiert der FPÖ-Abgeordnete die oft voreilige und auch überzogene Einleitung von Disziplinarverfahren durch die mit der Dienst- und Fachaufsicht betrauten Vorgesetzten: "Vielfach werden Disziplinaranzeigen nicht nur deswegen erstattet, um eine tatsächliche Verfehlung eines Bediensteten zu sanktionieren, sondern um eine Erwartungshaltung - sei es die mediale Berichterstattung oder die öffentliche Meinung - zu befriedigen. Dies erklärt auch die im Verhältnis zu den angezeigten Disziplinarfällen geringe Verurteilungsrate."
"Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten eine wichtige, aber harte und oft unbedankte Tätigkeit für die Allgemeinheit. Es sollte ihnen daher seitens der Dienstbehörde mehr Vertrauen entgegen gebracht werden und die Arbeit nicht durch ungerechtfertigte Disziplinaranzeigen noch zusätzlich erschwert werden", so Herbert abschließend.