Nachdem die Polizei in Deutschland bei Verkehrsunfällen immer öfter die Mobiltelefone der Beteiligten beschlagnahmt, spricht sich nun auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) für die Übernahme dieser Praxis aus. Dadurch soll kontrolliert werden, ob während des Unfalls telefoniert wurde. Für den stv. Obmann des parl. Verkehrsausschusses, NR Christian Hafenecker, würde dies „dem weiteren Ausspionieren der Bürger Tür und Tor öffnen, aber praktisch keinen Sinn ergeben".
„Wenn die Smartphones das neue Feindbild sein sollen muss man wissen, dass diese Geräte heute alle über Spracheingabesysteme verfügen und somit über Freisprecheinrichtungen nicht nur telefoniert, sondern auch SMS oder Emails versendet werden können. Wie möchte man im Falle eines Unfalls wissen, ob diese vollkommen legale Freisprechanlage im Einsatz war oder nicht?", so Hafenecker.
Deshalb vermutet der Nationalrat auch ein anderes Motiv hinter dieser Forderung: „Auf Mobiltelefonen befinden sich urprivate Daten, die nicht routinemäßig von staatlicher Seite einkassiert werden dürfen. Derzeit kann in Österreich die Staatsanwaltschaft in besonderen Fällen die Beschlagnahmung von Handys anordnen und so soll es auch bleiben. Diese Kompetenz auf die Polizei zu übertragen und zur Regel zu machen, kommt einem Überwachungsstaat gleich, der entschieden abzulehnen ist!", so Hafenecker, der den VCÖ „auf den Spuren des NSA wandeln sieht".
„Das schlichte Einkassieren von Handys oder Smartphones ist also überhaupt nicht zielsicher und kann daher nur als Maßnahme von Regierungen zur Bespitzelung der Bürger bezeichnet werden. Der Datenschutz ist für uns Freiheitlichen ein unantastbares Bürgerrecht, welches nicht weiter ausgehöhlt werden darf. Ich erwarte daher, dass auch SPÖ und ÖVP dieser VCÖ-Forderung eine klare Absage erteilen", schließt NAbg. Christian Hafenecker.