Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es mittlerweile eine breite Diskussion darüber, die Bürger stärker in die politische Arbeit miteinzubeziehen. „Wir haben deshalb auch die letzte Landtagssitzung genützt, um einen Antrag einzubringen, der dieser Tendenz Rechnung trägt“, so der freiheitliche Kommunalsprecher LAbg. Martin Huber. Dezidiert sprechen sich die Freiheitlichen darin gegen eine Zusammenlegung von Gemeinden aus: „Durch eine Änderung der NÖ Landesverfassung ist lediglich ein übereinstimmender Gemeinderatsbeschluss notwendig, um Änderungen im Bestand von Gemeinden herbeizuführen. Das ist uns definitiv zu wenig, die Entscheidung darf einzig und alleine von den Gemeindebürgern getroffen werden und zwar durch bindende Volksabstimmungen“, so Huber.
Des Weiteren forderten die NÖ-Freiheitlichen die Direktwahl des Bürgermeisters. „Nicht nur auf Landesebene, sondern auch in den Gemeindestuben muss mehr Direkte Demokratie einziehen. Die Bürger sollen das Recht haben, die Personen selbst zu bestimmen, von welchen sie dann auf kommunaler Ebene politisch vertreten werden“, so Huber. Der darüber hinaus auch noch Änderungsbedarf beim Initiativrecht sieht. Für Initiativen bedarf es derzeit – laut NÖ-Landesverfassung – der Unterstützung von 50.000 wahlberechtigten Bürgern oder mindestens 80 Gemeinden. „Eine gesetzliche Hürde, die in der Praxis kaum zu überwinden ist“, so Huber.
Das Gleiche gelte auch für Einspruchsverfahren bei Landesgesetzen sowie für Volksbefragungen. „Wenn man sich die Schweiz als demokratiepolitisches Vorbild ansieht, sind 10.000 Unterschriften und 20 Gemeinden völlig ausreichend“, so Huber. Hier würde die Direkte Demokratie nämlich wirklich gelebt und verkomme nicht, so wie in Niederösterreich, zu einer hohlen Phrase. „Das Beispiel Schweiz zeigt, dass sich die Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen mehr als bewährt hat“, so Huber abschließend.