Nur wer Deutsch spricht, kann die Hausordnung verstehen!
FPÖ NÖ fordert Änderung der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien
Neben dem NÖ Wohnungsförderungsgesetz enthalten die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien die gesetzlich notwendigen Bestimmungen und Voraussetzungen für den Zugang zu Wohnbeihilfe und Wohnzuschuss. Dabei sind in Niederösterreich unter anderem Personen, die in Anwendung asylrechtlicher Bestimmungen aufenthaltsberechtigt sind - also Asylberechtigte - österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Sobald die genannte Personengruppe in der geförderten Wohnung ihren Hauptwohnsitz begründet und unmittelbar vor Einbringen des Ansuchens um Subjektförderung zumindest fünf Jahre ununterbrochen mit einem Wohnsitz in Österreich gemeldet war, besteht ein Anspruch auf geförderten Wohnraum sowie Wohnbeihilfe und Wohnzuschuss.
In Niederösterreich betrifft das aktuell rund 5.800 Asylberechtigte, die über kurz oder lang die Möglichkeit haben, eine geförderte Wohnung in Anspruch zu nehmen. Viele davon sind im Zuge der Massenzuwanderung im Jahr 2015 nach Österreich gekommen und werden im Jahr 2020 die entsprechenden Möglichkeiten ausschöpfen, um im sozialen Wohnbau Fuß zu fassen. Dabei gibt es in Niederösterreich keinerlei gesetzliche Bestimmungen oder Rahmenbedingungen hinsichtlich etwaiger Deutschkenntnisse, die Asylberechtigte vorzuweisen haben. In Oberösterreich, Kärnten und Vorarlberg hingegen ist dies längst Realität und Voraussetzung bei der Vergabe von geförderten Genossenschaftswohnungen.
Die FPÖ NÖ fordert zumindest den Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 ein. In der Praxis kann dies über ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer vom ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung eingefordert werden. Zudem kann der Nachweis über ein anerkanntes Sprachdiplom erfolgen oder über den Besuch einer Pflichtschule in Österreich, wonach das Unterrichtsfach „Deutsch“ auf dem Niveau der neunten Schulstufe positiv abgeschlossen wurde.
„Von jemandem, der fünf Jahre in Österreich lebt, kann man zumindest Grundkenntnisse unserer Landessprache einfordern. Deutsch ist schließlich der Schlüssel zu Integration. Nur wer der Sprache mächtig ist, kannn einen Mietvertrag schlüssig erfassen, die Hausordnung lesen, verstehen und befolgen. Zudem ist die Sprache das Fundament, um seine Nachbarn zu verstehen und um Türe an Türe ein gemeinschaftliches Miteinander zu pflegen. Mit dieser vernünftigen Maßnahmen wird auch jegliches Konfliktpotenzial, das sprachlich bedingter Verständigungsprobleme geschuldet ist, deutlich verringert. Integrationsunwilligkeit darf in Niederösterreich kein Freibrief für eine geförderte Wohnung sein“, bekräftigt Landbauer seine Forderung.
Aktuelle Zahlen des AMS zeigen, dass die FPÖ NÖ mit ihrer Forderung die Zeichen der Zeit erkannt hat. Nur jeder zehnte Asylberechtigte verfügt über „gute Deutschkenntnisse“, 28 Prozent haben lediglich die Grundlagen verstanden und 21,8 Prozent können überhaupt nur ein sehr geringes Deutschwissen vorweisen. „Menschen, die bei uns ein Bleiberecht zugesprochen bekommen, müssen verstehen, dass man in Österreich nur eine Zukunft hat, wenn man bereit ist sich zu integrieren und sich in die Gesellschaft einzufügen“, so Landbauer.
Kritikern hält Landbauer entgegen, dass verfassungsrechtlich absolut nichts dagegen spricht, die Vergabe von geförderten Wohnungen an Deutschkenntnisse des Antragstellers zu knüpfen. Das bescheinigte zuletzt der Verfassungsrechtler der Johannes Kepler Universität Linz, Univ. -Prof. Mag. Dr. Andreas Hauer, in seinem Gutachten.
Wohnbeihilfe ist keine Sozialleistung für jedermann!
FPÖ NÖ will Leistungsprinzip als Voraussetzung für Asylberechtigte zur Wohnbeihilfe
Neben dem Nachweis von Deutschkenntnissen fordert die FPÖ NÖ die Koppelung des Leistungsprinzips an die Auszahlung der Wohnbeihilfe und des Wohnzuschusses für Asylberechtigte. Wohnbeihilfe und Wohnzuschuss sind nämlich Instrumente, um ein allfälliges Missverhältnis zwischen Einkommen und den Aufwandsbelastungen für eine Wohnung zu entschärfen. Finanzielle Mittel aus diesem Bereich der Subjektförderung waren niemals und sind de facto keine Sozialleistungen für jedermann.
Konkret wollen die Freiheitlichen Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit oder Sozialversicherungsleistungen im Ausmaß von 54 Monaten als Voraussetzung gesetzlich verankern. „Wir wollen das Leistungsprinzip in den Vordergrund rücken. Wer Leistung bringt und in das System einbezahlt hat, soll auch Zugang zu den Beihilfen bekommen“, sagt Landbauer.