Für den FPÖ Politiker sollten dieselben Aufnahmeregeln für alle gelten. „Wenn ein normaler Arbeitssuchender einen einwandfreien Leumund aufweisen muss, kann man unmöglich vertreten, dass gleichzeitig Häftlinge in Gerichten beschäftigt werden. Arbeitssuchende haben wir genug in Österreich. Es ist für mich nicht einsehbar, wie etwa ein Häftling aus Pakistan im Landesgericht St. Pölten seinen Dienst versehen kann. Ich fordere Ministerin Bandion-Ortner auf, diesen Missstand umgehend abzustellen!" so Nabg. Lausch abschließend.
02. März 2011
FP-Lausch: Beschäftigung von Häftlingen in Gerichten sofort abstellen
Von einem unglaublichen Missstand sprechen freiheitliche Abgeordnete, seit ans Tageslicht kam, dass fünfzig Häftlinge in österreichischen Gerichten beschäftigt werden. „Für mich ein völlig falsches Signal, muss doch ein „normaler Arbeitnehmer“ einen einwandfreien Leumund aufweisen, um im Gericht zu arbeiten.“ so Nabg. Christian Lausch.