"Es kann nicht sein, dass Häftlinge im Verdachtsfall gegenüber Justizwachebeamten bevorzugt werden. Anscheinend wird hier versucht, alles zu unterbinden um gegen ungerechtfertigte Missbrauchsvorwürfe gegen Beamte etwas unternehmen zu können. Es ist für mich unverständlich, wie man versucht Gründe gegen eine Verfolgung von Häftlingen wegen Verleumdung bei ungerechtfertigten Anschuldigungen zu finden!" empört sich NAbg. AUF-Personalvertreter Christian Lausch, der zu diesem Thema eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gerichtet hat.
Laut NAbg. Lausch müssen die Justizwachebeamten jede Möglichkeit haben sich gegen diverse Anschuldigungen zur Wehr zu setzen. "Unsere Exekutivbeamten leisten trotz jahrelangem akuten Personalmangel und schon fast unzumutbarer Überstundenanzahl hervorragende Arbeit. Ein ungerechtfertigtes Verfahren gegen unsere Beamten führt immer zu einer Mehrbelastung auf Kosten der Sicherheit und trägt zur in einem hohen Maß zur Demotivation der Beamten bei!" so Lausch weiter. Der Freiheitliche kritisiert, dass hier auf die Strafvollzugsbeamten überhaupt keine Rücksicht genommen wird. "Im Erlass wird ausgeführt, dass im Falle einer ungerechtfertigten Anschuldigung gegen unsere Beamte auf alle Fälle die Stresssituation der Häftlinge berücksichtigt werden muss. Die Justizministerin sollte viel eher auf die hohe Stresssituation der eigenen Beamten eingehen." so Lausch.
Der Freiheitliche weist darauf hin, dass natürlich alle Maßnahmen gegen Folter oder Misshandlung zielführend sind. Lausch sieht im Vorgehen der Justizministerin jedoch den eindeutig falschen Weg. "Es darf zu keinen pauschalen Vorverurteilungen kommen, unsere Beamten leisten unter Einbringung ihrer Gesundheit tagtäglich tolle Arbeit. Es ist für mich unverständlich, warum Häftlinge bevorzugt werden sollen. Es macht den Anschein, die Justizninisterin rollt den Häftlingen einen roten Teppich für weitere Vergehen, etwa Verleumdung aus. Gleichzeitig ist man seitens des Ministeriums jedoch nicht bereit, die gute Arbeit der Exekutivbeamten anzuerkennen. Häftlinge die Justizwachebeamte verleumden, sind auf alle Fälle zu strafrechtlich zu verfolgen!" so Lausch abschließend.