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07. März 2014

FP-Waldhäusl: Erwin Pröll auf Putins Spuren

Schluss mit Politikerprivilegien – Blaulicht-Genehmigungen nur für lebensrettende Einsätze

„Die Straßenverkehrsordnung hat auch für Landeshauptleute zu gelten, selbst wenn dieser Erwin Pröll heißt“, so der freiheitliche Klubobmann Gottfried Waldhäusl. Grund des blauen Ärgernisses seien Augenzeugenberichte, wonach sich Landeshauptmann Pröll am 28.02.2014 einen, durch einen schweren Verkehrsunfall verursachten, Mega-Stau auf der A22 kurzerhand durch den Einsatz eines Blaulichtes und Passieren der Rettungsgasse erspart haben soll. 

Um sich Klarheit in dieser Causa zu verschaffen, hat der freiheitliche Klubobmann eine Anfrage an den Landeshauptmann eingebracht. „Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprechen, wurde bereits von der ÖVP bestätigt. Und damit auch ein Bekenntnis abgegeben, dass eine gesetzeswidrige Handlung gesetzt wurde. Das muss Konsequenzen haben, jeder andere Bürger hätte in diesem Fall auch mit strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen. Bei widerrechtlichem Befahren der Rettungsgasse handelt es  sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um die Gefährdung aller anderen Verkehrsteilnehmer“, so Waldhäusl. Pröll habe damit vorsätzlich einen weiteren Unfall riskiert.

Und nicht zuletzt, habe diese Vorgehensweise eine massiv schädigende Außenwirkung. „Es ist bekannt, dass es bei der Bildung von Rettungsgassen im Alltag immer wieder zu Problemen kommt. Wenn jetzt auch noch ein Landeshauptmann mit Vorbildwirkung diese Regelung missachtet, ist das dem sinnvollen und oft lebensrettenden Vorhaben mehr als abträglich.  Darüber hinaus sollte generell darüber nachgedacht werden, inwieweit das Verwenden von Blaulicht für Politiker überhaupt notwendig ist“, so der freiheitliche Klubobmann abschließend.

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