Die derzeitige Rechtslage ermöglicht Direktvergaben einzelner materieller Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert unter 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer). Dieser für Direktvergaben hohe Auftragswert erfordert nach Ansicht von FPÖ-Stadtrat Dr. Josef Pitschko verbindliche schriftliche Richtlinien für die Gemeindeverwaltung betreffend die Einholung von Angeboten, die Prüfung der Preisangemessenheit und die vorgeschlagene Vergabeentscheidung sowie deren nachvollziehbare Dokumentation. Mit diesen Vergaberichtlinien soll der Verdacht der Manipulation der Auftragsvergaben und der Begünstigung einzelner Anbieter weitgehend vermieden werden.
Stadtrat Dr. Josef Pitschko: „Derartige Auftragsvergaben werden häufig vom Stadtrat aufgrund der Vorschläge der Gemeindeverwaltung beschlossen. Daher sollten die Politiker die Gewissheit haben, dass die Vergabevorschläge von der Gemeindeverwaltung entsprechend den von den Gemeindepolitikern beschlossenen Richtlinien vorbereitet worden sind."
21. Juni 2011
FPÖ fordert verbindliche Richtlinien für Direktvergaben
Mit Richtlinien für die Direktvergabe von Leistungen soll der Verdacht der Manipulation der Auftragsvergaben und der Begünstigung einzelner Anbieter weitgehend vermieden werden.