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21. März 2013

FPÖ-Herbert: Novellierung des Datenschutzgesetzes bringt mehr Autonomie für die Datenschutzkommission

Politische Einflussnahme durch Bundeskanzler wird stark eingeschränkt

Die Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzkommission als eigenständige Dienstbehörde mit
Personalhoheit sei absolut zu begrüßen und finde daher auch die Zustimmung der FPÖ, so heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, NAbg. Werner Herbert in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat.
Darüber hinaus werde mit dieser Novellierung des Datenschutzgesetzes, die als ligistische Konsequenz auf ein entsprechendes EuGH-Urteil zu sehen sei, auch die Unterrichtungsverpflichtung des Vorsitzenden der Datenschutzkommission über die Gegenstände der Geschäftsführung gegenüber dem Bundeskanzler maßgeblich eingeschränkt. Sie gelte demnach zukünftig nur mehr in jenen Angelegenheiten, die nicht der vollen Unabhängigkeit der Datenschutzkommission widersprechen. "Die FPÖ sieht daher diese Regierungsvorlage als richtigen und wichtigen Schritt in Richtung einer neuen und völlig unabhängigen Datenschutzbehörde, die ihre Aufgaben zukünftig ohne Beeinflussung durch Bundeskanzler oder Regierungsparteien frei und unabhängig wahrnehmen kann", so Herbert abschließend.

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