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04. August 2010

FPÖ-Lausch mahnt Justizministerin zu Sorgfalt bei Einführung der elektronischen Fußfessel

Neues Instrument der Justizwache muss ab 1. September tatsächlich funktionieren!

Unter den drei von der Justiz derzeit auf Funktion
und Einsatztauglichkeit getesteten Fußfesselmodellen scheinen laut
Information der Justizwache nicht ausschließlich solche zu sein, die
den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Überwachung der Zielgruppe
gerecht werden, so der freiheitliche NAbg. Christian Lausch.
Bei ursprünglich acht Angeboten lässt dieser Umstand schon
grundsätzlich an einer ordnungsgemäßen Erstauswahl zweifeln.
Die nunmehr aufgetretenen technischen Mängel bei einem der Angebote
lassen befürchten, dass der Justizministerin der Sinn eher nach einem
PR-Projekt, und nicht nach einer Maßnahme zur sinnvollen
Effizienzsteigerung im Strafvollzug und dem Ausbau von Sicherheit
steht.
"Die Fußfessel wurde von zwei Vorgängerinnen der amtierenden
Justizministerin einem großangelegten Feldversuch unterzogen. Dass
die gewonnen Ergebnisse in keiner Weise sichtbar in die
Auftragsvergabe einfließen, spricht Bände über die Effizienz solcher
Vorgänge", so Lausch. "Was haben die Feldversuche seit 2005 ergeben?
Welche Firmen waren mit welchen Erfolgen involviert, und welche
dieser Firmen sind in der nunmehrigen engeren Auswahl des
Justizministeriums dabei? Diese Fragen sind von der Justizministerin
umgehend zu beantworten. Die Bevölkerung hat genug von
undurchsichtigen Geschäften des Bundes a la Grasser", so der
freiheitliche Mandatar weiter.
"Wenn nun ausländische Firmen hinter Regierungskontakten und
Dumpingpreisen die unzureichende Qualifikation ihres Produktes
verstecken und damit in die Kernbereiche der Verwaltung hoheitlicher
Aufgaben drängen, ist das für mich ein Skandal und keine
Einsparungsmaßnahme. Wir brauchen im Strafvollzug ordentliches
Werkzeug, durchaus auch in Form einer Fußfessel für geeignete
Bereiche, vor allem aber geschultes Personal und ordentliche
Rahmenbedingungen", so Lausch.
Die FPÖ verlangt eine transparente Auftragsvergabe der elektronischen
Fußfessel nach Kriterien, die den Vorgaben des Gesetzes und dem Recht
auf Sicherheit der österreichischen Bevölkerung entsprechen.

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