Seit der Einführung des neuen Pfandsystems mit 1. Jänner 2025 mehren sich kritische Stimmen. „Das derzeitige System ist nicht barrierefrei und benachteiligt sehbehinderte Menschen sowie ältere Personen. Sie werden so von einer selbstbestimmten Nutzung ausgeschlossen. Es wurde überstürzt eingeführt und muss dringend überarbeitet werden", warnt Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz.
Die neuen Pfandautomaten sind vorwiegend mit Touchscreens ausgestattet, wodurch sie für Betroffene kaum oder gar nicht bedienbar sind. Zudem fehlt eine taktile oder akustische Kennzeichnung der Pfandprodukte, sodass blinde Menschen nicht erkennen können, welche Produkte pfandpflichtig sind. Der ausgedruckte Pfandbon ist für Sehbehinderte oft unlesbar, was finanzielle Verluste zur Folge haben kann.
Die mangelhafte Umsetzung des Systems zeige klar, dass hier nicht im Sinne der gesamten Bevölkerung gehandelt wurde. Ein Pfandsystem müsse für alle nutzbar sein. "Es geht ganz klar um die Selbstbestimmtheit der Menschen, die durch diese unausgegorene Regelung nicht gewährleistet ist. So wie es jetzt ist, ist das Pfandsystem diskriminierend. Die neue Bundesregierung muss jetzt in die Gänge kommen, damit niemand benachteiligt wird“, appelliert Rosenkranz.