Fast täglich erschüttern unglaubliche Berichte über Gewalt gegen Kinder und Missbrauch die Öffentlichkeit, oftmals sind Kinderheime die „Tatorte" dieser grausamen Verbrechen. Für die FPÖ NÖ sind die derzeitigen Strafbestimmungen vollkommen zahnlos und die Strafgrenzen viel zu niedrig angesetzt.
„Wenn ich daran denke, dass ein verurteilter Kinderschänder nach einem Jahr oder gar nur sechs Monaten wieder auf freien Fuß gesetzt werden kann, stellt es mir die Haare auf. Wer solch lasche Gesetzesbestimmungen beibehalten will, der setzt unsere Kinder fahrlässig Wiederholungstätern aus. Daher muss zum Schutze unserer Kinder eine Anhebung des Strafrahmens für sexuellen Missbrauch erfolgen und auch die Möglichkeit zur chemischen Kastration von unheilbaren Triebtätern eingeführt werden! Verjährungen von Sexualdelikten gegen Minderjährige müssen der Vergangenheit angehören", führt KO Gottfried Waldhäusl aus.
Der freiheitliche Klubobmann fordert weiters eine unbedingte Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen für alle Personen, die beruflich Umgang mit Minderjährigen pflegen sowie eine Ausweitung der verpflichtenden Mutter-Kind-Pass Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.
„Da auch das familiäre Umfeld traurigerweise Schauplatz von Kindesmisshandlungen ist, müssen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes ärztliche Untersuchungen intensiviert werden. Dies hat mit einer Anzeigepflicht bei Verdacht verbunden zu sein! Unabhängig davon, in welchem Umfeld Kindesmissbrauch geschieht, ist ein Berufsverbot für die Täter in allen Bereichen, in denen sie mit Kindern zu tun haben, ein absolutes Gebot der Stunde! All diese Forderungen wird die FPÖ im NÖ Landtag beantragen, um die Bundesregierung zur Einführung eines „Kinderschutzgesetzes" drängen!", schließt Klubobmann Gottfried Waldhäusl.