Im Zuge der Landtagssitzung am 27.1.2011 werden folgende FPÖ-Anträge behandelt:
Einführung eines NÖ Familienpaketes
Einführung eines NÖ SozialpaketesBeschluss eines NÖ StudienpaketesSchaffung einer Sonder- FamilienbeihilfeWiedereinführung der NÖ Schulstarthilfe
Mit dem Budgetbeschluss für 2011 hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Grauslichkeiten verabschiedet, welche die NÖ Bürger massiv belasten und das soziale Gefüge des Landes nachhaltig erschüttern.
Die ersatzlose Streichung der 13. Familienbeihilfe stellt zahlreiche NÖ Familien vor ein gewaltiges finanzielles Problem. Hinzu kommt noch die Herabsetzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe für Studierende, welche sowohl die Studenten als auch deren Familien trifft.
Es muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die NÖ Schulstarthilfe mit Verweis auf die Einführung der 13. Familienbeihilfe gestrichen wurde. Entlastung für die NÖ Familien würde eine Wiedereinführung einer NÖ Schulstarthilfe nach dem Muster von 2008 mit sich bringen.
Der bereits oben angeführten Belastung der Studenten kann durch die Verabschiedung eines Studienpaketes entgegen gewirkt werden, welches eine Ausgleichszahlung der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 26. Lebensjahr garantiert.
Die Senkung des Mehrkindzuschlages von 36,40 € auf 20 € trifft die NÖ Familien schwer, daher ist auch hier das Land gefordert mit Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Sozialpaketes für Entlastung zu sorgen.
Weiters wird es durch diesen Budgetbeschluss den Alleinverdienerabsetzbetrag nur noch für Personen mit einem Einkommen unter der Verdienstgrenze von 1175 € geben. Pensionisten und Alleinerzieher, welche ein Einkommen knapp über dieser Grenze beziehen, werden hier massiv benachteiligt.
„ Mit dem Budget der Grauslichkeiten haben es die Parteikollegen von LH Pröll und LH-Stv. Leitner in der Bundesregierung geschafft, die kleinste aber wohl wichtigste strukturelle Einheit unseres Staates zu belasten, nämlich die Familien. Das Land Niederösterreich muss seine soziale Verantwortung ernst nehmen und durch die Verabschiedung eines NÖ Familienpaketes für Entlastung sorgen.", so KO Gottfried Waldhäusl.
Antrag auf eine Verfassungsklage gegen das Sparpaket der Bundesregierung
Budget für 2011 ist klar verfassungswidrig
Neben der verpäteten Vorlage, welche erst am 30. November 2010 erfolgte, weist der Budgetvorschlag noch weitere verfassungsrechtliche Mängel auf. Beispielsweise stellen die Kürzungen im Familienbereich laut renommierten Verfassungsjuristen einen klaren Verstoß gegen das Gleichheits- und Sachlichkeitsgebot dar. Die Erhöhung des Stundenausmaßes für die Zuerkennung der Pflegestufen 1 und 2 stößt ebenfalls auf harsche Kritik von Experten. Neben der Österreichischen Hochschülerschaft haben auch die Bundesländer Vorarlberg und Kärnten angekündigt, das Budget 2011 vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Diesem Beispiel muss auch das Land Niederösterreich folgen und gegen die unsozialen Einsparungen sowie die Missachtung der Verfassung durch die verspätete Vorlage mittels Verfassungsklage vorgehen„
Der Budgetvorschlag der Bundesregierung ist aufgrund seiner sozialen Unausgewogenheit eindeutig nicht verfassungskonform. Hinzu kommt noch die Nichteinhaltung der Vorlagefrist durch die Bundesregierung, welche einen gravierenden Verstoß gegen Art. 51 Abs. 3 des Bundesverfassungsgesetzes darstellt und nicht toleriert werden darf.
Wir Freiheitliche fordern daher die niederösterreichische Landesregierung dazu auf, das Budget 2011 vor dem VfGH zu bekämpfen. Ein entsprechender Antrag der FPÖ wird bei der Sitzung zur Abstimmung kommen.
Dann wird sich zeigen, ob es LH Pröll mit seinem so oft beschworenen Föderalismus ernst ist oder ob er sich in seiner Amtsmüdigkeit alles von der Bundesregierung gefallen lässt !", meint KO Waldhäusl.
Einführung eines NÖ Tankgutscheines
Das von der Bundesregierung beschlossene Budget für 2011 birgt auch enorme finanzielle Belastungen für Pendler in sich. Die Erhöhung der Mineralölsteuer unter dem Deckmantel der CO2-Abgabe bewirkt, dass diese bei Diesel um 5 Cent pro Liter und bei Benzin um 4 Cent pro Liter ansteigt, obwohl Erhöhungen der MÖSt bereits in den Jahren 2004 und 2007 erfolgt waren.
In der öffentlichen Diskussion wird außerdem die Umsatzsteuer nicht erwähnt, welche mit 20 % auf die MÖSt aufgerechnet wird. Durch diese „Steuer auf die Steuer" beträgt eine Verteuerung bei Erhöhung der MÖSt um 5 Cent pro Liter real sogar 6 Cent pro Liter Treibstoff.
In Niederösterreich sind ca. 450 000 Menschen auf die tägliche Benützung ihres Autos angewiesen um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Wie hinreichend bekannt ist, stellen Öffentliche Verkehrsmittel in den meisten Fällen keine Alternative dar. Durch die Erhöhung der Mineralölsteuer wird eine durchschnittliche Pendlerfamilie um ca. 300 € im Jahr belastet.
Die Pendlerpauschale stellt für die meisten Pendler keine Entlastung dar, da erst ab einem monatlichen Einkommen von mehr als 1300 € brutto Einkommenssteuer zu bezahlen ist und erst dann Absetzmöglichkeit besteht.
Das Land Niederösterreich ist auch hier gefordert, ein deutliches Zeichen der Unterstützung zu setzen.
„ Der Abzocke der Pendler, welche täglich auf ihr Auto angewiesen sind, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die versteckte Erhöhung der Mineralölsteuer durch die Einführung der CO2-Abgabe und die damit verbundene Verteuerung der Treibstoffe Diesel und Benzin ist skrupelloses Raubrittertum. Daher muss das Land Niederösterreich hier eine unbürokratische und effektive Abfederung des Spritpreiswahnsinns für Pendler gewährleisten. Wir Freiheitliche fordern deshalb die Einführung eines Tankgutscheines für jene in der Höhe von 150 €, welcher von jedem Pendler ohne bürokratische Hürden beansprucht werden kann.", erklärt Waldhäusl.
Gratisparken für NÖ Pendler in Wiener Park&Ride Anlagen
80% der ca. 180 000 Niederösterreicher, welche in Wien ihren Arbeitsplatz haben, sind auf die Benützung ihres PKW angewiesen. Derzeit benützen diese hauptsächlich jene Parkplätze im Umfeld der U-Bahn Stationen, da dort gratis parken möglich ist. Der Grund dafür sind die ohnehin äußerst hohen Kosten zur Erhaltung des Fahrzeuges sowie die horrenden Treibstoffpreise, welche den Pendlern allein schon für das Erreichen des Arbeitsplatzes einen Teil ihres Einkommens rauben.
Nun erwägt die Stadt Wien auch diese Parkmöglichkeiten in die Parkplatzbewirtschaftung aufzunehmen und damit kostenpflichtig zu machen. Die bereits an vielen U-Bahnstationen bestehenden Park&Ride Anlagen werden wenig bis gar nicht genutzt, da sie nicht leistbar sind. Hier sei als Beispiel die U1-Endstelle Leopoldau erwähnt, wo die Benützung dieser Anlage 550 € pro Jahr kostet, was den Pendlern nicht zumutbar ist.
Einpendler aus Wien dürfen jedoch die niederösterreichischen Park&Ride Anlagen kostenfrei nutzen. Dies sollte im Umkehrschluss auch für niederösterreichische Einpendler in Wien gelten!
In Städten wie Mailand, Zürich, München und Hamburg stehen Pendlern mit gültigen Öffi-Ausweisen tausende Gratisparkplätze zur Verfügung.
Die entgeltlose Benützung der Wiener Park& Ride Anlagen für niederösterreichische Pendler würde einerseits die zum Großteil leer stehenden Anlagen zweckmäßig füllen und andererseits die Parkplatzmisere an den U-Bahnstationen lösen.
„ Ich fordere daher die NÖ Landesregierung auf, mit den Wiener Amtskollegen in Verhandlungen zu treten um diese Ungerechtigkeit endgültig zu beseitigen. Denn: Was für Wiener Einpendler in NÖ gilt, muss auch für NÖ Pendler in Wien gelten!", fordert KO Waldhäusl.
In der aktuellen Debatte um die allgemeine Wehrpflicht bezieht FP-KO Waldhäusl klar Stellung:
Gerade das Jahr der Freiwilligen zeigt, wie wichtig auch die Wehrpflicht ist!
Ein klares Bekenntnis zur allgemeinen Wehrpflicht gibt KO Gottfried Waldhäusl ab.
„ Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die damit verbundene Schaffung einer Berufsarmee ist sicherheitspolitischer Wahnsinn. Ohne Grundwehrdiener sind der Assistenzeinsatz sowie Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen schlicht und einfach nicht durchführbar!", meint der Klubobmann. Er warnt weiters davor, dass man mit einer Berufsarmee die Bedeutung und Wertschätzung der Blaulichtorganisationen herabstufen würde: „Man wird den Feuerwehrleuten oder Rettungskräften nur schlecht erklären können, warum sie gratis die gleiche Arbeit verrichten sollen, wie gut bezahlte Milizsoldaten!".
Außerdem würde mit der Abschaffung der Wehrpflicht den Zivildienst dasselbe Schicksal ereilen, meint der Abgeordnete. „ Die Zivildiener tragen maßgeblich zur Erhaltung des Sozialsystems im ländlich geprägten NÖ bei. Ohne sie ist das ausgezeichnet funktionierende Versorgungsnetz durch die Blaulichtorganisationen, wie beispielsweise der Rettung, nicht aufrecht zu erhalten.", so Waldhäusl.
In diesem Zusammenhanng erteilt KO Waldhäusl dem Vorschlag von VP-Riedl und der SPÖ, ein verpflichtendes Sozialjahr für Frauen einzuführen, eine klare Absage,
„ Frauen bringen die Kinder zur Welt und tragen in der Regel dann auch die Hauptlast bei der Kindererziehung. Es ist vollkommen inakzeptabel, Frauen zu einem Sozialjahr zu verpflichten und damit für die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre verantwortlich zu machen.", erklärt der Abgeordnete.
„ Ich stehe zur allgemeinen Wehrpflicht in Zusammenhang mit dem Zivildienst. Die Abschaffung oder allfällige Änderungen in diesem System dürfen nur durch einen Volksentscheid erfolgen.", sagt KO Waldhäusl abschließend.
Änderung der Landtagswahlordnung:
Eine Änderung der Wahlordnung ist in Niederösterreich mehr als dringend notwendig. Das zeigt der aktuelle Fall Altmelon, wo klar festgestellt wurde, dass es im Bereich Wahlkarten massiven Missbrauch gegeben hat. „ich gehe davon aus, das das Muster Altmelon über das ganze Bundesland angewendet wurde. Das zeigt auch der sprunghafte Anstieg bei den Wahlkartenwählern, der nicht realistisch sein kann!", so der Klubobmann. Sowohl bei der Landtags-, als auch bei der Gemeinderatswahlordnung muss die Briefwahl daher vollkommen neu geregelt werden. „Der aktuelle Vorschlag von VP und SP verhindert diesen Missbrauch nicht!", schließt der Klubobmann,