"Die schwarz dominierte Landeswahlbehörde wurde endlich zurechtgestutzt, in Altmelon muss neu gewählt werden!", kommentiert KO Waldhäusl die jüngste Entscheidung des VfGH.
Der VFGH begründet diese Entscheidung dem Vernehmen nach damit, dass dort offenbar ein "lockerer Umgang" mit Wahlkarten vorgeherrscht haben soll.
"Diese Entscheidung bestätigt unsere Kritik vollinhaltlich und zeigt auf, dass offenbar wirklich viele "schwarze Briefträger" im Land unterwegs waren. Damit ist auch klar, dass sich die ÖVP auch in vielen anderen Gemeinden ihre Mandate ergaunert hat!", so der Klubobmann.
Der VfGH gibt den Freiheitlichen, die in dieser Angelegenheit von RA Dr. Andreas Mauhart vertreten wurden aber auch bei ihrem zweiten Einspruch zur GR-Wahl in Tulln recht.
Auch hier wird das strittige Mandat neu vergeben und der in der Gemeinderatswahlordnung vorgesehene Losentscheid nachgeholt.
"In Niederösterreich ist es offenbar so, dass man sich nurmehr auf den VFGH verlassen kann, wenn man seine Rechte einfordern möchte!", schließt Waldhäusl mit einem Verweis auf die Räumung seines Landtagsbüros 2007. Auch hier hat der VfGH erkannt, dass die Rechtsordnung in Niederösterreich gerne "überstrapaziert" wird!