„Einer Mutter und ihrer neunjährigen Tochter in Stössing droht zwei Tage vor dem Weihnachtsfest die Obdachlosigkeit. Die Fangarme der Justizbehörde haben eine Räumungsexekution just für den 22. Dezember angesetzt. Grund dafür ist ein Vergleich des in Trennung lebenden Ehemannes mit der Hauseigentümerin gegen den Willen von Mutter und Kind" zeigt sich der Stv. Klubobmann der FPNÖ, Erich Königsberger betroffen.
„Das Gericht darf hier nicht zum Handlanger des Rosenkrieg führenden Ehemannes werden. Ein Kind, welches noch dazu an chronischer Bronchitis erkrankt ist, unmittelbar vor Weihnachten obdachlos zu machen, wäre ein Schicksal, das dieses nicht verkraften würde. Der abrupte Herausriss vom gewohnten Umfeld und die Trennung von ihren geliebten Haustieren würden dem kleinen Mädchen zu den körperlichen Erkrankungen noch tiefstes seelisches Leid hinzufügen", so der Abgeordnete.
„Dieser Akt der Unmenschlichkeit darf nicht gesetzt werden, das Empfinden von Kindern darf nicht sturer Gesetzestreiberei geopfert werden. Ich appelliere an die Menschlichkeit der Justizministerin und der Behörde beim Bezirksgericht in Neulengbach dem eingebrachten Aufschiebungsantrag stattzugeben. Frau Minister Karl und Bezirksgerichtsbarkeit, sie werden zu Weihnachten in der warmen Stube vorm geschmückten Baum sitzen, gestehen sie dasselbe auch dieser Mutter und ihrer kleinen Tochter zu. Zeigen sie Menschlichkeit, leuchtende Kinderaugen werden es ihnen zu danken wissen", so LAbg. Erich Königsberger zum Schluss.