Abseits jedweder Realität steht die VPNÖ mit ihrer Forderung nach einem Gesetzesbeschluss im November zur Neuregelung der Hundehaltung. Der anlassbezogene VP-Schnellschuss diskriminiert viele Hundebesitzer und würde nur großes menschliches und tierisches Leid verursachen, sagt FP-LAbg. Erich Königsberger, selbst anerkannter Hundefachmann und Richter des Österreichischen Kynologenverbandes.
„Den Begriff Kampfhund hat der Volksmund für jene Hunde geprägt, welche verantwortungslose Halter für verbotene Hundekämpfe missbrauchen. Die Bezeichnung Kampfhunde im Allgemeinen ist unrichtig, es gibt keine gefährlichen Hunderassen oder Mischlinge, sondern nur gefährliche Hunde-Individuen", sagt der FP-Abgeordnete.
„Tragische Vorfälle, wie den in Rohrbach, kann man aber mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen hintanhalten. Im NÖ Polizeistrafgesetz sind nicht nur die Eignung der Halter, sondern auch die Obsorge und die sichere Verwahrung von Tieren ausreichend reglementiert", so Königsberger fortfahrend.
„Hundeführerscheine und Beschränkungen über die Anzahl der Hunde sind kein Persilschein zur Vermeidung solcher Tragödien. Hauptursache für diese Vorfälle, so auch in Rohrbach, ist das laxe Vorgehen von Verantwortlichen und Behörden. Wenn VP-Bürgermeister Bader permanent mit Anzeigen gegen diese Familie konfrontiert war, frage ich mich, warum er dann erst jetzt aktiv wird. In Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft und dem Amtstierarzt hätte man diesen Vorfall bei rechtzeitigem Einschreiten verhindern können! Und ich frage mich weiter, warum der Amtstierarzt diesem Hund Ungefährlichkeit attestierte, nachdem dieser einem Kind schwerste Verletzungen zugefügt hat", so der LAbg. weiter.
„Solange die Behörden schlafen und die bestehenden Gesetze nicht vollziehen, wird auch ein neues Gesetz über die Hundehaltung nicht zur Verhinderung der wenigen schwarzen Schafe unter den zig-tausenden seriösen Hundebesitzern Sinn machen", so LAbg. Königsberger zum Schluss.