Skip to main content
05. Februar 2013

KO Waldhäusl: FPÖ NÖ wird keine Wahlkampfkostenrückerstattung beantragen

Nur Parteien, die nicht in den Landtag einziehen, kommen in ihren Genuss

„Die FPÖ NÖ hat im Vorjahr bei den Verhandlungen rund um ein neues NÖ Parteienförderungsgesetz vorausgesetzt, dass nur wahlwerbende Parteien, die den Einzug in den Landtag nicht schaffen, in den Genuss der Wahlkampfkostenrückerstattung kommen. Das Ganze ist aber wieder einmal typisch ÖVP NÖ: Die Pröll-Juristen kennen sich offenbar nicht aus und die schwarze Landtagsriege hat dem Gesetz blind zugestimmt, im Gegensatz zu uns Freiheitlichen. Die FPÖ NÖ wird jedenfalls keine Wahlkampfkostenrückerstattung beantragen und hat den schwammigen Gesetzestext der Schwarzen AAim Vorjahr auch abgelehnt", meint FPNÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl anlässlich der heutigen Debatte rund um die NÖ Parteienfinanzierung.

© 2025 Freiheitliche Partei Niederösterreich. Alle Rechte vorbehalten.