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11. März 2013

Rechtsausschuss untersucht Vertragsbruch

Im Landtagswahlkampf warb LAbg StR DI Eigner auch mittels der in Klosterneuburg aufgestellten digitalen Werbetafeln, obwohl dort politische Werbung vertraglich ausgeschlossen wurde.

Der Klosterneuburger Gemeinderat beschloss im Jahr 2009 einen Vertrag mit der Firma Oman media consult GmbH, demzufolge das Unternehmen digitale Werbetafeln aufstellen und betreiben darf. Politische Werbung wurde aber vertraglich ausgeschlossen. Trotzdem warb LAbg StR DI Eigner im Landtagswahlkampf auch mittels der in Klosterneuburg aufgestellten digitalen Werbetafeln. Der Gemeinderat wies diese Vorgangsweise dem Rechtsausschuss zur Untersuchung und Beratung zu.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, FPÖ-Stadtrat Dr. Josef Pitschko, meinte: „Für mich handelt es sich eindeutig um eine vertraglich ausgeschlossene politische Werbung und damit einen Vertragsbruch des Unternehmens Oman media consult GmbH. Die erste Kernfrage wird sein, wer diesen Vertragsbruch veranlasste. Es würde ein schlechtes Licht auf StR DI Eigner werfen, wenn er zuerst als Stadtrat den Vertrag mitbeschließt und dann mit einem Werbeauftrag das Vertragsunternehmen zu einem Vertragsbruch anstiftet. Die zweite Kernfrage wird sein, wie die Stadtgemeinde mit einem vertragsbrüchigen Unternehmen umgeht. Ich bin für eine Kündigung bzw. Auflösung des Vertrages und einen zumindest zeitlich befristeten Ausschluss des Unternehmens und der für dieses verantwortlichen Personen von weiteren Verträgen mit der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Wenn die politische Mehrheit in Klosterneuburg einen Vertragsbruch sanktionslos toleriert, stellt das meiner Meinung nach ein besonderes Armutszeichen für die politische Stadtführung dar und begünstigt Korruption in Klosterneuburg. Ich bin daher für eine strenge Prüfung und gebotene Konsequenzen."

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