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03. Oktober 2011

Vock fordert: Tierschutz gehört in den Verfassungsrang

Anlässlich des morgigen Welttierschutztages fordert FPÖ-NAbg. Bernhard Vock, Tierschutzsprecher der FPÖ, erneut, dass das österreichische Tierschutzgesetz in den Verfassungsrang gehoben wird. "Als das Tierschutzgesetz 2005 eingeführt wurde, waren sich alle Parteien noch einig, dass der Tierschutz als Staatszielbestimmung in den Verfassungsrang gehört. Damals wurde der 4-Parteienantrag (27.5.2004, 54E/XXII GP) noch gemeinsam beschlossen und dem Verfassungskonvent zugewiesen. Damit erfüllte man die zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens 1996. Mit der Nationalratswahl stellte der Verfassungskonvent seine Arbeit ein", so Vock.

Vock erinnerte mit seinen Entschließungsanträgen vom 5. Juni 2008 und vom 21. Jänner 2009 an die seinerzeitige Forderung. Bis dato wurde dies jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt. "Anlässlich des Welttierschutztages wollte ich nochmals an unsere Forderung erinnern: Tierschutz gehört in den Verfassungsrang", so Vock abschließend.

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