„Mit einem „Bessern Sie sich Herr Karner", lasse ich mich bestimmt nicht abspeisen, die zweite Runde ist eröffnet!", sagt Klubobmann Gottfried Waldhäusl anlässlich des heutigen Urteils in der Strafsache gegen VP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner. Dieser war heute, nachdem er von KO Waldhäusl aufgrund völlig aus der Luft gegriffener Vorwürfe geklagt wurde, von der Richterin im Zweifel in erster Instanz freigesprochen worden
Die Vorwürfe VP Karners, Waldhäusl würde Betriebe ruinieren, Arbeitsplätze nach Zypern absiedeln und sich sogar die Gewinne von Gewinnspielen selbst einstecken, konnten samt und sonders widerlegt werden, aufgrund der aktuellen Judikatur des EUGH, die vor allem für Politiker fast keine Grenzen mehr kennt, entschied sich die Richterin in ihrer Begründung, Karner im Zweifel freizusprechen.
„Wenn die Berufungsinstanz an diesem Urteil festhält, dann wird die politische Auseinandersetzung in Niederösterreich in Zukunft eine Qualität erreichen, die sich wohl niemand wünscht. Verleumdungen, Beschimpfungen und untergriffige Meldungen werden dabei noch die harmlosesten „Stilmittel" der zukünftigen Presseaussendungen sein! Man kann offenbar wahllos Unterstellungen in den Raum stellen, ohne Konsequenzen erwarten zu müssen. Auch Politiker dürfen nicht Freiwild werden", sagt der Anwalt von Gottfried Waldhäusl, Dr. Walter Rosenkranz anlässlich der heutigen Tagsatzung.
„Dieses Urteil erschüttert mich in meinem Glauben, das bestehende Recht solle dem Schutz der Menschen dienen. Ich bin im politischen Alltag sicherlich noch nie zimperlich gewesen und habe bis jetzt auch noch nie gegen jemanden Klage geführt. Wenn jemand mit großer Medienpräsenz behauptet, ich würde stehlen, Betriebe ruinieren oder Arbeitsplätze nach Zypern vermitteln, dann reicht es und ich lasse das nicht auf mir sitzen. Ich werde daher nicht damit aufhören, um Klarstellung zu kämpfen und daher auch ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen. Wir befinden uns erst am Anfang des Instanzenzuges!", schließt der Klubobmann.