„Die Landwirtschaftskammerwahlen verkommen zu einer Farce, bereits jetzt stellt sich heraus, dass die letzte Afghanistan-Wahl seriöser abgelaufen ist!", kritisiert KO Gottfried Waldhäusl die jüngste Entscheidung der Wahlkommission einem aktiv wahlberechtigten Mitglied das passive Wahlrecht zu entziehen.
Damit widerspricht die Kammer ihren eigenen Wahlbestimmungen, aus denen hervorgeht, dass auch juristische Personen (Anm. Vertreter von landwirtschaftlich tätigen Firmen oder Gesellschaften) passiv wahlberechtigt sein müssen, wenn diese älter als 19 Jahre alt sind.
Trotz dieser Regelung will man allerdings in einem absoluten Willkürakt den FP- Kandidaten Wilfried Scherner von der FPÖ von der Kandidatenliste streichen. Sein Vergehen: Er ist seit seinem 15. Lebensjahr in der Landwirtschaft tätig und hat lediglich die Betriebsform auf eine GmbH umgewandelt.
„Das werden wir sicher nicht dulden und daher sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, die uns zu einer gerechten Behandlung führen. Eine Beeinspruchung der Wahl ist daher bereits jetzt vorprogrammiert!", sagt Waldhäusl.
Nachdem den Freiheitlichen abgesehen von diesem Fall bekannt ist, dass auf Intervention des Bauernbundes Hunderte Wahlberechtigte erst gar nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, kündigt der Klubobmann an, das Wahlrecht generell einmal unter die Lupe zu nehmen. „Es drängt sich wirklich der Verdacht auf, dass sich die kommunistischen Diktaturen in Osteuropa das Arbeitsmuster des Bauernbundes zum Vorbild genommen haben!", so der Klubobmann.
„Hier gehört einmal gewaltig ausgemistet, in keiner anderen Standesvertretung ist es möglich, dass Pensionisten und auch Bürgermeister als Eigentumsvertreter mitwählen dürfen. Mit derart willkürlichen Regelungen ist es keine Kunst, über 90% der Stimmen einzufahren. Die Landeslandwirtschaftskammerwahlen sind ein trauriges Beispiel für die Geringschätzung demokratischer Prozesse durch die ÖVP!", schließt Waldhäusl.