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09. Juli 2010

FPÖ-Lausch: Justizministerium hat Anwendung der Fußfessel leider nicht zur Gänze ausgeschöpft

Auch 'Haftunfähige' sollen mit Fußfessel kontrolliert werden

In der heutigen Nationalratssitzung soll u.a. die
Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes (sog. Fußfessel)
als neue Vollzugsform beschlossen werden. In der Regierungsvorlage
bleibt dabei allerdings eine sinnvolle Anwendungsform vollkommen
unbeachtet: Für haftunfähig erklärte Verurteilte werden nämlich nicht
von der Fußfesselregelung betroffen.
"Den Bürgern kann man nicht erklären, warum ein "haftunfähiger"
Gewalttäter unbehelligt auf freiem Fuß bleibt, obwohl man die
Möglichkeit hätte, auch ihn mit einer elektronischen Fußfessel zu
kontrollieren", merkt Justizwachebeamter und NAbg. Christian Lausch
an.
Aus diesem Grunde werden die freiheitlichen Abgeordneten Lausch, Dr.
Rosenkranz und Mag. Stefan in der laufenden Nationalratssitzung einen
Entschließungsantrag einbringen, in welchem die Bundesregierung
aufgefordert wird, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die den
elektronischen Hausarrest auch für "Haftunfähige" vorsieht.
"Wir Freiheitlichen begrüßen die Idee der elektronischen Fußfessel.
Wenn allerdings unnötigerweise sogenannte Haftunfähige weiterhin
Privilegien genießen, droht das Projekt in Schieflage zu geraten. An
dieser Stelle ist Justizministerin Bandion-Ortner gefragt ein
Schlupfloch zu schließen, ansonsten bleibt die Fußfessel-Idee ein
bloßes Nieschenprojekt. Als Richterin sollte ihr dieser Umstand
bewusst sein", schließt Lausch.


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