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19. Oktober 2010

KO-StV. Königsberger: Schwere Gesetzesmängel bei der Personenbeförderung sind zu beheben

Sicherheit der Kinder in Omnibussen muss erhöht werden

„Bereits ein frontaler Aufprall mit 15 km/h kann für ein nicht in einem Kindersitz angeschnalltem Kind tödlich enden. Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus dem dritten Stock und ein ungesichertes Kind wird mit dem 30-fachen seines Körpergewichtes im Fahrzeug nach vorne katapultiert – trotzdem sieht der § 106 KFG bei der Beförderung von Kindern unter drei Jahren in Omnibussen mit mehr als 8 Sitzplätzen zum Kindergarten keine wie immer geartete Kindersicherung vor, obwohl diese Kinder mit diesen Fahrzeugen befördert werden dürfen", sagt FPNÖ Verkehrssprecher Erich Königsberger.

 „Es klingt geradezu abstrus, dass Eltern diese Kinder im eigenen Fahrzeug gut gesichert zur Bushaltestelle bringen, widrigenfalls zu Recht hohe Verwaltungsstrafen und einen Vormerkpunkt erhalten, dann aber die Kinder in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 ungesichert zum Kindergarten gefahren werden dürfen. Dieser Mangel im Kraftfahrgesetz setzt unsere Kinder einem erhöhten Verletzungsrisiko (bis hin zu tödlichen Ausgang) aus und gehört schnellstens repariert", so der LAbg. weiter.

 „Unhaltbar ist auch, dass Schülertransporte sogar mit Omnibussen ohne enthaltene Sicherheitsgurten befördert werden dürfen, auch hier besteht sofortiger Handlungsbedarf", so Königsberger fortfahrend.

 „Während das Gesetz die Beförderung von Kindern in Pkw's, Kombis und Lkw's bis 3,5 t höchstzulässigen Gesamtgewicht sehr gut regelt und die Verwendung von geeigneten Rückhalteeinrichtungen der Klassen 0 – III vorschreibt, sind gerade die am meisten eingesetzten Fahrzeuge für die Beförderung zum Kindergarten und Schule davon ausgenommen. Hier hat der Gesetzgeber sofort einzugreifen und ich habe deswegen bereits einen entsprechenden Antrag zur Behandlung im NÖ Landtag eingebracht, um bei BM Bures eine dementsprechende Novellierung des Kraftfahrgesetzes einzufordern – im Interesse der Sicherheit unser Kinder im Straßenverkehr", so LAbg. Königsberger zum Schluss.


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