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23. Februar 2016 | FPÖ, Asyl

Landtag - Mehr Sicherheit für UNSRE Leut

Ausgangs- und Bäderverbot für Asylwerber

In Niederösterreich geht die Angst um! Viele Mädchen und Frauen trauen sich - vor allem in den Abend- und Nachtstunden - nicht mehr alleine auf die Straße. Zu Recht: Die Beschwerden bei Gemeindeämtern, politischen Parteien bzw. Anzeigen bei der Polizei gehören zur traurigen Tagesordnung. Sexuelle Übergriffe in einer Unterführung in Tulln bzw. der brutale Missbrauch einer 72-jährigen Pensionistin durch einen 18-jährigen Asylwerber in Traiskirchen sind nur zwei Beispiele.

Dazu kommen vermehrte Übergriffe in den öffentlichen Bädern: Frauen werden in ihren Duschkabinen in Hallenbädern (etwa Korneuburg) durch Asylwerber bzw. Asylanten sexuell belästigt, im Wiener Theresienbad wurde ein zehnjähriger Bub von einem Iraker sexuell missbraucht, im Linzer Parkbad kam es sogar zu Sexattacken beim Kinderplanschbecken. Ein grundverschiedenes Frauenbild, ein völlig anderer Kulturkreis, in dem Frauen nur wenig Akzeptanz erfahren und ein patriarchales Weltbild stehen in krassem Gegensatz zu europäischen Grundsätzen und Werten. Österreich ist stolz auf die vorherrschende Gleichberechtigung, diese darf durch derartige Einflüsse in keiner Weise gefährdet werden.

Für die Freiheitlichen ist es höchste Zeit zu handeln, drei Maßnahmen müssen - wenn derartige Übergriffe vorgefallen sind - vor Ort umgehend umgesetzt werden:

l Nächtliches Ausgangsverbot für Asylwerber und Asylanten von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen! Die Kriminalprävention muss direkt bei den Tätergruppen ansetzen.

l Betretungsverbot von öffentlichen Bädern in Niederösterreich für männliche Asylwerber bzw. Asylanten! Frauen und Kinder meiden immer öfter öffentliche Bäder, obwohl diese mit öffentlichen Mitteln errichtet wurden.

 

Zusätzliche Forderung der FPÖ:

l Förderung von Selbstverteidigungskursen durch das Land NÖ! Die öffentliche Hand soll entsprechende Kurse für Mädchen im Pflichtschulalter und Frauen alter Altersgruppen unterstützen.

 

Elterngehalt: Mütter wieder aufwerten

FPÖ-Antrag „Einführung des NÖ Erziehungsgeldes"

 

Die finanzielle Lage der Niederösterreicher bremst definitiv den Kinderwunsch: 2004 wurden in NÖ 14.322 Kinder geboren, 2014 waren es 14.296. Wenn man allerdings die stetige Zuwanderung und die in diesem Bereich stattfindenden Geburten berücksichtigt, werden die niederösterreichischen Kinder immer weniger.

Mit dem „NÖ Erziehungsgeld" soll nun echte Wahlfreiheit geschaffen werden. Zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld sollen künftig an den jeweiligen Erziehungsberechtigten monatlich 838 Euro - angepasst an die Bedarfsorientierte Mindestsicherung - für maximal sechs Jahre ausbezahlt werden.

Mit dieser Maßnahme soll ein nachhaltiger Motivationsschub für die Familiengründung geschaffen werden. Mütter und Väter, die ihren Nachwuchs vorrangig betreuen, müssen zumindest den gleichen Stellenwert haben wie Asylanten, die noch keinen Cent in unser Sozialsystem einbezahlt haben.

 

ÖVP-Hintertürl Mindestsicherung

ÖVP-Antrag betreffend Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes

 

Die größte Arbeitslosigkeit der Zweiten Republik beutelt unser Land nachhaltig, die Jobsuchenden werden Monat für Monat mehr: Ende Jänner 2016 waren bundesweit 429.989 Menschen arbeitslos, in Niederösterreich waren es 72.453. Jeder dritte AMS-Gemeldete ist ausländischer Herkunft. Verschärft wird die Situation durch billige Arbeitskräfte aus dem Osten, was mittlerweile sogar die größten Befürworter der Ostöffnung - die SPÖ - Maßnahmen dagegen andenken lässt.

Trotz der verheerenden Situation auf dem Arbeitsmarkt versucht nun die ÖVP Niederösterreich über neue Richtlinien beim Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Asylberechtigte - weitere - billige Arbeitskräfte in den Markt einzuschleusen. Diese Maßnahme ist für die FPÖ untragbar und es wird daher im Landtag einen Abänderungsantrag geben.

 

In Österreich erhalten Menschen Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) nur dann, wenn sie dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Nachdem Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte AUF ZEIT in unserem Land verweilen und mittelfristig wieder in ihre Heimat zurückkehren sollen, ist eine Integration in den Arbeitsmarkt für die FPÖ kein Thema. Aus diesem Grund dürfen die betroffenen Menschen künftig auch nicht mehr mit den Mitteln aus der BMS unterstützt werden. Diese Leistung soll österreichischen Staatsbürgern vorbehalten sein.

Selbstverständlich gibt es, wie die Vergangenheit gezeigt hat, gibt es „gute" Ausländer, welche sich etwa nach der Ungarn-Krise bzw. nach dem Krieg in Ex-Jugoslawien bestens integriert haben.

 

Die Unterstützung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten muss weiterhin aus der Grundversorgung erfolgen. Bis zur Rückkehr in ihre Heimat sollen sie aus diesem Topf finanzielle Zuwendungen in Höhe der halben Mindestsicherung erfahren, das sind in Niederösterreich ungefähr 420 Euro pro Monat. Weitere Maßnahmen:

 

- Für Mehrpersonen-Haushalte muss eine Deckelung in Höhe von 1.500 Euro für ALLE Geldtransferleistungen eingeführt werden

- Im ersten Jahr müssen Sachleistungen finanzieller Unterstützung seitens des Staates vorgezogen werden

 


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