Bisher hat die Faktenlage noch nicht ergeben, ob der freiheitliche Mandatar Christian Lausch die Bezüge zu Recht bezogen hat. Die Stadtgemeinde Schwechat geht etwa von der Rechtsmeinung aus, dass mit den Bezügen alles in Ordnung sei, die Stadtgemeinde Hollabrunn ist jedoch gegenseitlicher Meinung. „Ich nehme die hollabrunner Entscheidung zur Kenntnis, auch wenn ich die Rechtsmeinung nicht teile. Der Skandal an der ganzen Sache ist eigentlich der, dass anscheinend dasselbe Gesetz nicht für Alle gleichermaßen gilt. Im Grunde ist dies ein offensichtlicher Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art. 2 Staatsgrundgesetz. Dieser Missstand gehört sofort behoben! Mir ist wichtig, dass für alle Bürger dieselben Gesetze gleich gelten." fordert Lausch.
Obwohl noch immer nicht völlig klar ist, welche Rechtsmeinung betreffend Bezüge die Richtige ist, wird NAbg. Christian Lausch zukünftig auf seine Aufwandsendschädigung im hollabrunner Gemeinderat verzichten. Zusätzlich kündigt Lausch an, die seit Gesetzesänderung am 1.1.2011 erhaltene Aufwandsentschädigung von gesamt € 636,40,- für vier Monate Gemeinderatsarbeit zurückzahlen. Somit ist der freiheitliche Gemeindepolitiker der einzige Politiker, der zukünftig in Hollabrunn unentgeltlich für die Bürger arbeitet.
„Ich habe von vorne herein immer alles gemeldet und offen gelegt, auch der Stadtgemeinde Hollabrunn. Da für mich ohnehin die Bevölkerung an erster Stelle steht, und nicht eine Aufwandsentschädigung, von der mir € 79,- Brutto pro Monat bleiben, freut es mich, mich zukünftig auch ohne Entschädigung für Hollabrunn einzusetzen." so Lausch abschließend.