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11. Dezember 2019

FP-Teufel zu Buschenschankgesetz: Pulker und WKO stehen nicht über geltendem Recht!

Fachverband der Gastronomie der WKO spricht sich gegen Rechtssicherheit aus

„Dass gerade der Obmann des Fachverbandes Gastronomie der WKO sich gegen klare gesetzliche Regelungen und eine damit einhergehende Stärkung der Heurigenbetriebe ausspricht, ist an Skurrilität nicht zu überbieten und spricht gegen Pulkers Hausverstand, den er ja so gerne beschwört“, so FPÖ-Wirtschaftssprecher LAbg. Ing. Mag. Reinhard Teufel. Die FPÖ NÖ fordert in einem Antrag im NÖ Landtag, während der Sturmzeit die Verabreichung von warmen Speisekartoffeln zu gestatten und das Buschenschankgesetz entsprechend abzuändern.

 

„Auch wenn es eine Abmachung zwischen Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer geben sollte, so ist kein Heurigenbetreiber vor einer Anzeige geschützt, denn die zuständige Behörde muss in einem solchen Fall tätig werden“, warnt Teufel. „Mit den Aussagen von Mario Pulker lässt die WKO die Betriebe ins offene Messer laufen! Es braucht Rechtssicherheit und diese ist nur mit einer Änderung des Buschenschankgesetzes möglich“, spricht Teufel Klartext. „Auch wenn einige ÖVP-Funktionäre gerne hätten, dass Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer über dem Gesetz stehen – dem ist nicht so! Für diese Erkenntnis reicht der menschliche Hausverstand, aber vielleicht nicht der von Pulker.“


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