Das Land Niederösterreich setzt seinen Einsatz für die Realisierung der Marchfeld Schnellstraße S8 fort. Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), mit dem der ASFINAG die Genehmigung für die Marchfeldschnellstraße S8 verweigert wurde, ruft das Land Niederösterreich als mitbeteiligte Partei nun die Höchstgerichte an. Es wurde sowohl eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) als auch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.
„Wir kämpfen weiter für die Bevölkerung im Marchfeld und die dringend notwendige Verkehrsentlastung. Die Interessen der Bürger müssen endlich Vorrang haben“, sagt Niederösterreichs Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer. Seitens des Landes Niederösterreich wird ausgeführt, dass das bekämpfte abweisende Erkenntnis des BVwG dermaßen fehlerhaft ist, dass auch Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung verletzt wurden.
Insbesondere hat das BVwG Zuständigkeiten in Anspruch genommen, die es gar nicht hat. In der Beschwerde wird dargelegt, dass die Entscheidung reine Willkür ist und der Sachverhalt grob mangelhaft ermittelt wurde. In der Revision an den VwGH werden die zahlreichen Verfahrensverstöße des Gerichts aufgezeigt und die Behauptung des Gerichts widerlegt, es gäbe eine bessere Alternative für die S8 als die von der ASFINAG beantragte. Bereits einmal 2023 hat das BVwG die Genehmigung abgelehnt und diese Entscheidung wurde danach vom VwGH wieder aufgehoben. Seitens des Landes zeigt man sich zuversichtlich, dass dies auch im Hinblick auf die neuerlich rechtswidrige Entscheidung des BVwG der Fall sein wird.
Das Land Niederösterreich rechnet mit einer Entscheidung der Höchstgerichte im Herbst. „Wir lassen uns nicht entmutigen. Die Menschen im Marchfeld haben ein Recht auf Entlastung, und die S8 ist ein zentraler Schlüssel dafür. Wir werden weiterhin für die Umsetzung dieses Projekts kämpfen“, so Landbauer.