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16. November 2016 | Asyl

Mindestsicherung nur noch für Österreicher

Eigener "Asyl-Topf" für die Zuwanderer

Die groß koalitionären Streitereien rund um künftige Auszahlungsmodalitäten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) haben einmal mehr deutlich aufgezeigt, wie zerrissen SPÖ und ÖVP bereits sind. Ein wochenlanges, unwürdiges Schauspiel, das keine Einigung brachte und die Auszahlung dieser Unterstützungszahlungen letztendlich zur Ländersache machten. Der jetzt anstehende „Fleckerlteppich“ wird Wanderungsströme durch Österreich auslösen, einen regelrechten Mindestsicherungs-Tourismus. Und der ursprüngliche Zweck der BMS - Menschen eine Überbrückungshilfe zu geben, bis sie einen neuen Arbeitsplatz haben - bleibt auf der Strecke.

An diesem Punkt haken die Freiheitlichen NÖ ein: Die Mittel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden mehr und mehr zweckentfremdet, die Kosten explodieren. Anstatt eben jenen Menschen vorbehalten zu sein, die dem Arbeitsmarktservice zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, fließen Millionen und Abermillionen in die Brieftaschen der Zuwanderer. Deren finanzielle Zuwendungen aus diesem Budgetpunkt schlagen sich mittlerweile massiv zu Buche: So werden im Haushaltsvoranschlag 2017 bereits 95 Millionen Euro budgetiert, 45 Millionen Euro davon bereits an Asylberechtige ausbezahlt. Schlägt man die Kosten für das laufende Jahr noch dazu, benötigt Niederösterreich in diesen beiden Jahren bereits über 80 Millionen Euro aus dem Titel der Mindestsicherung für asylberechtige Menschen. Und: Über 50 Millionen davon werden von 2015 bis 2017 den Gemeinden über die Sozialhilfeumlage abgezogen! Das heißt, dass auch jeder einzelne Gemeindebürger über erhöhte Gebühren etc. gezwungen wird, seinen Obolus zu leisten. Die Freiheitlichen sprechen sich nun definitiv dafür aus, dass  für Zuwanderer aus diesem Topf künftig kein Cent mehr ausbezahlt wird.

Die Mittel aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung müssen Österreichern vorbehalten bleiben, die dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Nachdem Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf Zeit in unserem Land verweilen und mittelfristig wieder in ihre Heimat zurückkehren sollen, ist eine Integration in den heimischen Arbeitsmarkt keinesfalls ein Thema. Deren Unterstützung muss daher weiterhin aus einem eigenen Topf in der Höhe der halben Mindestsicherung erfolgen. Alles andere widerspricht dem Ziel, die betroffenen Menschen nur für eine befristete Zeit im Land zu behalten.
Es ist daher seitens des Bundes ein eigener „Asyl-Topf“ einzurichten, aus dem künftig die Asylwerber sowie sämtliche Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte finanziell betreut werden. Die ausbezahlte Summe darf die Höhe der Grundversorgungskosten (420 Euro pro Monat) nicht übersteigen.

Damit ist auch sichergestellt, dass künftig keine niederösterreichische Gemeinde mehr für die Aufwendungen der Asylkosten herangezogen werden kann. Der Topf muss ausschließlich aus Bundes- und EU-Mitteln gespeist werden, da die Länder und Gemeinden in keiner Weise bei den politischen Entscheidungen über Art bzw. Anzahl der aufzunehmenden Asylwerber eingebunden sind. Dies ist bekanntlich die alleinige Entscheidung der Bundesregierung. Die FPÖ NÖ bringt einen entsprechenden Antrag ein!


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