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18. Februar 2010

Bauern(bündler) bauen im Grünland

Im Grünland dürfen Bauern auch große Gebäude errichten. Deswegen entdecken sogar Beamte und Pensionisten ihre Berufung zum Bauern.

Auf Grünlandflächen, die für Land- und Forstwirtschaft gewidmet sind, ist die Errichtung und Abänderung von Bauwerken für die Ausübung der Land- und Forstwirtschaft einschließlich deren Nebengewerbe im Sinne der Gewerbeordnung sowie für die Ausübung des Buschenschankes zulässig. Bei den im Hofverband bestehenden Wohngebäuden sind Zubauten und bauliche Abänderungen zur Befriedigung der familieneigenen Wohnbedürfnisse des Betriebsinhabers und für die Privatzimmervermietung durch die Mitglieder des eigenen Haushaltes als häusliche Nebenbeschäftigung bis höchstens zehn Gästebetten zulässig. Weiters sind im Hofverband die Wiedererrichtung von Wohngebäuden sowie die Errichtung eines Ausgedingewohnhauses zulässig. Zusätzlich dürfen Wohngebäude auch neu errichtet und die Privatzimmervermietung auch in sonstigen Gebäuden ausgeübt werden (sog. Hofstellen).

In Klosterneuburg, wo der Preis für Bauland ein Vielfaches des Preises für Grünland/Landwirtschaft beträgt, drängt es sich daher geradezu auf, als Bauer ein neues Wohn- und Betriebsgebäude ins Grünland zu stellen. Daher wurden auch schon auf eigenartigen landwirtschaftlichen Betriebskonzepten beruhende Baubewilligungen auf als Grünland/Landwirtschaft gewidmeten Grundstücken erteilt.
Bauern(bündler) konnten dank der absoluten ÖVP-Mehrheit im Klosterneuburger Gemeinderat schon in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt ein beträchtliches arbeitsloses Einkommen durch Umwidmungen ihres Grünlandes in Bauland lukrieren. Das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz ermöglicht den Bauern(bündlern) zusätzlich, Wohn- und Betriebsgebäude ins billige Grünland zu stellen.


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