„Ich freue mich, dass nun auch VP und SP die Wichtigkeit eines Burkaverbotes erkannt haben und unseren Antrag dahin gehend unterstützen!", sagt LAbg. Ing. Martin Huber.
„Das Tragen einer Burka steht bereits jetzt im absoluten Gegensatz zur geltenden Rechtsordnung und ist mit dem bereits bestehenden Vermummungsverbot nicht kompatibel. Um hier endgültig Klarheit zu schaffen, müssen wir nach dem Muster von Belgien und Frankreich nun auch die Ganzkörperverschleierungen Burka und Niquab etc. explizit zu erwähnen!", so Huber weiter. +
Huber hält dabei fest, dass vor allem die Wahrung der Würde der Frau und die Aufrechterhaltung der öffentlichen- bzw. der Verkehrssicherheit der Hintergrund für diesen Antrag ist. Hier Islamfeindlichkeit zu orten wäre ein falscher Ansatz. „Religionsfreiheit ist für uns nach wie vor ein wichtiges Gut!", schließt Huber.