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09. Juni 2010

FP-Königsberger zum Terrorismusgesetz neu: Gefängnisparagraf bedroht Opposition

Derartige Einschnitte in die Meinungsfreiheit sind vollkommen inakzeptabel

„Geht es nach den Geistesblitzen der Obrigkeit, wird zukünftig das etwa Erzählen der meisten Witze mit einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren bedroht sein. Warum? Weil nach der geplanten Novellierung des „Verhetzungsparagrafen" auch die „Hetze" gegen „Weltanschauung", „Geschlecht" und „Alter" zu den bisherigen Tragsäulen von „Religionsgemeinschaft", „Rasse" und „Volksstamm" hinzukommt!", erklärt KO Stv. Erich Königsberger.

 

Der Abgeordnete sieht in dieser geplanten Gesetzesänderung die Gefahr, dass es zu massiven Einschnitten bei der Meinungsfreiheit kommen kann. Er begründet dies damit, dass es in diesem Entwurf viel zu viele „Gummipassagen" gibt, die eine relativ breite Auslegung zulassen und somit fast universal anwendbar wären.

„Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, bedeutet das einen Maulkorb für Medien, Politik, aber auch Stammtische. Doch nicht nur das, es steht auch eine Strafandrohung von 2 Jahren im Raum, damit kann man im Bedarfsfall jegliche Opposition mundtot machen! Diese Entwicklung kann doch niemand ernsthaft wollen!", so der Abgeordnete.

Als Hintergrund für diese Änderung sieht Königsberger wieder einmal vorauseilenden Gehorsam der ÖVP gegenüber der EU. „Bisher hat es lediglich eine fragwürdige Kommission dazu gegeben, es gibt jedoch keinerlei EU Vorgaben dazu!", sagt Königsberger.

Die FPÖ hat daher einen entsprechenden Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, an die Bundesregierung heranzutreten und die Streichung der Neufassung der betroffenen Paragrafen zu fordern.  


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