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27. Mai 2022

FP-Landbauer zu „die EIGENTUM“: Nächstes Urteil offenbart weitere Skandal-Details

Warum schont ÖVP-Wohnbaulandesrat Dr. Martin Eichtinger Immobilienspekulanten?

„Wie konnte ‚die Eigentum‘ im Jahr 2021 in die Insolvenz gehen, wenn doch die gesetzlichen Sanktionszahlungen im Zuge der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ab Oktober 2019 gar nicht mehr geleistet wurden? Dem muss auf den Zahn gefühlt werden“, erneuert FPÖ Landespartei- und Klubobmann im NÖ Landtag, Udo Landbauer, die freiheitliche Forderung nach einem Untersuchungsausschuss und verweist auf ein aktuelles, öffentlich zugängliches Judikat des Verwaltungsgerichtshofes mit der Aktenzahl Ra 2020/05/0250-6 vom 29. März 2022.

 

„Warum hat die ÖVP Niederösterreich seit 2019 nicht wirksam sanktioniert, dass ‚die EIGENTUM‘ ihren gesetzlichen Zahlungen nicht nachkommt?", hinterfragt Landbauer einmal mehr die immer klarer werdenden Verfehlungen von ÖVP-Wohnbaulandesrat Eichtinger in dieser Causa. Für die Sicherung der Zahlungen an das Land NÖ hätte wirksam ein Regierungskommissär in ‚die EIGENTUM‘ entsendet werden müssen. „Offenbar hat man bei der Begründung der Bestellung nur halbherzig gearbeitet bzw. gepfuscht, dafür trägt der zuständige ÖVP-Landesrat die Verantwortung!“, verweist Landbauer auf eine entsprechende Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich.

 

„Die ÖVP Niederösterreich hat gegenüber Immobilienspekulanten offenbar die Samthandschuhe angelegt. Von 52 Millionen Euro wurden lediglich 6,6 Millionen beglichen. Mit den verlorenen Geldern hätten Hunderte geförderte Wohnungen errichtet werden können“, kündigt Landbauer weitere Anfragen an Landesrat Eichtinger an. 


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