„Selbstverständlich nimmt auch die FPÖ Niederösterreich die Aufhebung der Mindestsicherungsregeln durch den Verfassungsgerichtshof zur Kenntnis“, kommentiert der designierte - und künftig für diese Materie zuständige - Landesrat Gottfried Waldhäusl die aktuelle Entwicklung. „Allerdings gab es schlagkräftige Gründe für unseren Vorstoß in Niederösterreich, unsere Landsleute durften schlichtweg nicht mehr länger mit den damals vorherrschenden Ungerechtigkeiten konfrontiert sein.“
„In erster Linie geht es bei der VfgH-Entscheidung um die Deckelung der Mindestsicherung bei Mehr-Personenhaushalten sowie um die neu eingeführte fünfjährige Wartefrist. „Hier haben sich in der Vergangenheit eben gravierende Ungerechtigkeiten zwischen unseren Landsleuten und den Zuwanderern, die noch keinen Cent ins Sozialsystem einbezahlt haben, ergeben. Das darf nicht wieder vorkommen, es muss definitiv einen Unterschied zwischen berufstätigen Niederösterreichern und Asylberechtigten geben!“
Waldhäusl will in diesem Zusammenhang auch das Thema Staatsbürgerschaft diskutieren: „Wenn es nach mir geht, soll diese generell erst nach zehn Jahren erlangt werden können.“