Dem Vorschlag des Justizministers, keine Haft für minderjährige Straftäter, kann der Freiheitliche Justizsprecher NAbg. Harald Stefan einiges abgewinnen, jedoch sei dies zu pauschal formuliert. „Es ist zwar ein guter Ansatz, wenn Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ihre Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen können. Das kann aber keineswegs für alle Fälle gelten." so Stefan. Es brauche jedoch unbedingt - wie bei der Fußfessel üblich -individuelle Einzelprüfungen. Jugendliche nicht aus dem Leben zu reißen, sei auf alle Fälle ein richtiger Ansatz.
FPÖ NAbg. Christian Lausch ergänzt, dass jugendliche Straftäter nicht plötzlich besser gestellt werden dürfen, als etwa Waisenkinder mit Pflichtanwesenheit in Kinderheimen. „Strafe muss Strafe bleiben, auch wenn diese per Fußfessel verbüßt wird. Es sollte nicht unbedingt das Delikt im Vordergrund stehen, sondern die erzieherische Maßnahme des einzelnen Jugendlichen. Wenn jugendliche Straftäter in betreuten Jugendgruppen, wie z.B. in einem neu geschaffenen „Jugendfreigeher-Haus" wohnen, muss deren überwachte Anwesenheit in den Nachtstunden (22.00 bis 06.00 Uhr) gewährleistet sein. Untertags sollen die Jugendlichen Straftäter mit der Fußfessel ihrer gewohnten Arbeit oder dem Schulbesuch nachgehen können. Das muss jedoch strikt eingehalten werden." so Lausch.
„Sollte gegen diese Maßnahmen verstoßen werden, bleibt auch für Jugendliche nur noch die Haft. Eine finanzielle Ersparnis für den Strafvollzug und eine bessere Wiedereingliederung der Jugendlichen in ein normales Lebensumfeld werden so auf alle Fälle gefördert." so Justizsprecher Stefan abschließend.