Skip to main content
24. Juni 2010

LR Rosenkranz präsentiert Verordnung zum Hundehaltegesetz

Eine „Bestätigte Ausbildung" stellt den Kern der Verordnung dar

„Die neue Verordnung zum Hundehaltegesetz wird ihren Beitrag dazu leisten, die Gefahr von Unfällen mit Hunden zu verringern", sagt LR Barbara Rosenkranz anlässlich des Beschlusses der Verordnung in der NÖ Landesregierung am Dienstag.

  

Die Verordnung legt fest, wie die im Hundehaltegesetz vorgeschriebene 10-stündige Ausbildung zu absolvieren ist. Diese Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und einen allgemeinen Teil. Im praktischen Teil trainiert der Hundehalter mit dem Hund das Führen an der Leine. Weiters wird die Sitzausbildung, die Freifolgeausbildung und die Bewältigung von Stresssituationen geübt. Im allgemeinen Teil werden Grundkenntnisse, die für das Halten eines Hundes notwendig sind, erworben. Neben bestimmten Rassen werden auch Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial von der Verordnung erfasst. Den Kurs kann man beim Österreichischen Kynologenverband, der Österreichischen Hundesportunion und dem Österreichischen Jagdhundeverband ablegen.

„Das Ziel dieser Verordnung zum ÖVP-Hundehaltegesetz war es, Durchführungsbestimmungen festzulegen, die weder Hundehalter noch Bürgermeister vor unzumutbare Belastungen stellen und die Sicherheit beim Halten von Hunden zu erhöhen. Dieser Kompromiss ist uns gelungen", schließt Rosenkranz.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.