Werte Leserinnen und Leser!
Anbei meine Stellungnahme und der gesamte E-Mail Verkehr zu Ihrer Information.
Ich möchte Sie darüber unzensiert und abseits der Presse einmal über unsere Homepage über untragbare Zustände im Wandergebiet der Kleinau an der Rax informieren.
Ich greife für Sie gerne jedes noch so heiße Eisen an!
Ihr GR Wolfgang Mollenkopf
weiterführender Link: Schwarzataler-online
----- Weitergeleitete Nachricht -----
Datum: Thu, 22 Sep 2011 12:56:50 +0200 (CEST)
Von: wolfgang.mollenkopf
An: Franz Peter Osterseher
Betreff: AW: Besitzstörungsklage und Beschimpfungen durch VP Gemeinderatsmitglied Reichenau - bitte an Hr. GR Mollenkopf weiterleiten
Sehr geehrter Herr Osterseher!
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Entsetzen zur Kenntnis nehmen musste!
Leider bin ich zur Zeit auf Service im Ausland, und antworte Ihnen nur kurz mit ein paar Fakten.
Hr. GGR Hartberger praktiziert dies leider meiner Kenntnis nach schon seit längeren, mit wüsten Beschimpfungen oder Besitzstörungsklagen zum Beispiel bei Vereinsmitglieder vom Reiterhof in der Kleinau und auch Wanderern, die sich auf der Zufahrt und in der Nähe seiner Grundstücke aufhalten !
Ich habe schon mehrmals versucht, diese " Wild West Methoden" seitens des GGR Hartberger über die Presse aufzuzeigen, doch die Presse hat bis dato leider nichts veröffentlicht!
Ich schäme mich dafür, dass solch untragbare Zustände hier in unserer schönen Gemeinde herrschen,
und werde einmal die Öffentlichkeit darüber zu Informieren.
Will Hr. GGR Hartberger gedeckt durch die fahle Stellungnahme des VP Bürgermeisters
in dem E-Mail unten etwa in unserem Heilklimatischen Kurort alle Wanderer und Touristen vertreiben?
50 € „ Wegzoll " für einmal Auto abstellen, damit keine Anzeige kommt?
Das sind für mich Methoden, die uns nur aus Filmen aus dem dunkeln Mittelalter bekannt sind, und dies passiert aber gerade heute noch gegenüber unserer hochgeschätzten Wandertouristen!
Ich sehe Hr. Hartberger als GGR mit seinem Verhalten Ihnen und auch sicher anderer Wanderer gegenüber, deshalb als völlig Untragbar an, und er soll daher alle seine öffentlichen Ämter sofort zurücklegen, damit die Gemeinde nicht weiteren Schaden daran nimmt !
Als GR sollte man sich doch für seine Gemeinde einsetzten, und dankbar sein, für die schöne Landschaft und seine Wanderer die sich in den Wiener Alpen und den Zauberbergen dafür gerade hier gerne aufhalten.
Ich nehme mich in meiner Funktion als Gemeinderat gerne Ihrer Sache an, und werde mich sofort nach meiner Rückkehr von meiner Servicereise, nächste Woche bei Ihnen melden.
Diese E-Mail wurde von meinem IPhone gesendet, da ich mich gerade auf einem Service-Einsatz befinde.
Mit freundlichem Gruß ,
Ihr
GR Wolfgang Mollenkopf
0664 5470969
Griesleiten 3, A-2654 Prein an der Rax
Von: Franz Peter Osterseher
Gesendet: Donnerstag, 22. September 2011 12:14
An: expect-more@aon.at
Betreff: Besitzstörungsklage und Beschimpfungen durch ÖVP Gemeinderatsmitglied Reichenau - bitte an Hr. GR Mollenkopf weiterleiten
Sehr geehrter Herr GR Mollenkopf,
ich habe die Gemeinde Reichenau um Unterstützung in einer Sache, die ich
als in keiner Hinsicht als gerechtfertigt ansehen kann, ersucht. Vom Bürgermeister
kam die untenstehende Antwort, dass der Grundstückseigentümer auf eine
völlig sinnlose Besitzstörungsklage verzichten würde.
Trotzdem kam es zu der Klage, was mich nicht verwundert, nachdem der
Kläger selbst im Gemeinderat sitzt. Aus meiner Sicht ist das durchaus ein
politisches Problem - und es schädigt massiv das Vertrauen in eine Gemeinde
und den gesamten Tourismus, weil der Tourist zum Freiwild für Grundstücks-
eigentümer wird. Weil er sich ein einziges Mal traut, sein Fahrzeug auf einem
Bankett einer öffentlichen Straße abzustellen und einen öffentlichen Wanderweg
verwendet.
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Peter Osterseher.
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 15 Sep 2011 10:29:04 +0200
Von: "Franz Peter Osterseher"
An: "Gemeindeamt2651" <Gemeindeamt2651@reichenau.at>
Betreff: AW: Androhung einer Besitzstörungsklage - Kleinau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nachdem ich seitens der Gemeinde nach meinem Anruf – der Grundstücksbesitzer hat trotz gegenteiligen Behauptung Ihnen gegenüber die Klage eingereicht – nichts mehr gehört habe, nehme ich an, dass Sie sich außerstande sehen, hier noch etwas zu erreichen.
Ich nehme auch an, dass Sie keine rechtliche Möglichkeit für ein Eingreifen hier besitzen. Es ist traurig, feststellen zu müssen, dass Touristen, die immerhin die Basis für einen großen Anteil der Einnahmen einer ganzen Region bilden, als Freiwild für derart egoistische und böswillige Abzocke zusätzlich zu den Beschimpfungen und Bedrohnungen preis gegeben sind.
Ich bedanke mich trotzdem für Ihre Bemühungen. Aber wir werden und müssen wir unsere Konsequenzen daraus ziehen müssen und der Umgebung nach dreißig Jahren (!)
fern bleiben müssen. Es kann aus unserer Sicht NICHT angehen, dass das Abstellen eines
Fahrzeugs auf dem ungekennzeichneten Bankett einer öffentlichen Straße – vor allem, wo keine andere Möglichkeit besteht – trotz aller Versuche, die Sache außergerichtlich zu regeln, für den sogenannten Besitzer einzig und alleine seiner Bereicherung dient. Die er natürlich am gewinnbringendesten mittels Gericht erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Peter Osterseher.
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 28 Jul 2011 11:16:03 +0200
Von: "Gemeindeamt2651" <Gemeindeamt2651@reichenau.at>
An: "Franz Peter Osterseher"
Betreff: AW: Androhung einer Besitzstörungsklage - knappenberg
Sehr geehrter Herr Osterseher,
Eingangs darf ich Ihnen mitteilen, dass wir die Unannehmlichkeiten, die Sie bei Ihrem Besuch erlebt haben sehr bedauern.
Ich habe in der Zwischenzeit gemeinsam mit meinem Herren Vizebürgermeister, das Gespräch mit dem Grundeigentümer gesucht.
Wir sind der Meinung, dass wir den Grundeigentümer davon abhalten konnten rechtliche Schritte zu unternehmen und hoffen sehr, dass Sie in Zukunft schöne und ungetrübte Aufenthalte in Reichenau an der Rax verleben können.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Ledolter
Bürgermeister
Von: Franz Peter Osterseher
Gesendet: Donnerstag, 14. Juli 2011 10:09
An: Gemeindeamt2651
Betreff: Androhung einer Besitzstörungsklage - knappenberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie telefonisch besprochen, hier meine Darstellung aus dem Vorfall gestern:
Wir gingen gestern, 13. 7. 2011, auf die Rax. Dazu fuhren wir über Reichenau und
Edlach in Richtung Knappenberg. Knapp vor der grossen Rechtskurve in Knappenberg
gibt es den Beginn von zwei Wanderwegen, einerseits Grün zum Lammelbründl,
andererseits Rot zum Törlweg und aufs Ottohaus. Ich habe meinen Klein-PKW
am Rand der offiziellen Straße ca. 150 Meter vor einer Tafel mit 'Fahren verboten',
'Forststrasse' entlang der Straße für den öffentlichen Verkehr abgestellt. Eine Behinderung an der weitläufigen Kreuzung habe ich insofern vermieden, dass ich mich am Straßenbankett (Steine, Schotter, Ölflecken, Kuhdüng, wenig Unkrautpflanzen) abgestellt habe. Den Besitzer des Banketts zu fragen, wäre nicht möglich gewesen, da wir nicht wussten, wem dieses Stück
verwahrloste Erde gehört.
Eine Karte habe ich beigefügt, sodass erkennbar ist, wo genau die Stelle ist.
Außerdem finden Sie auch ein Foto der Stelle anbei.
Wir sind dann auf die Rax gegangen, haben dort gegessen und die großartige Landschaft
genossen.
Als wir zurück kamen und weg fahren wollten, kam ein Traktor mit dem amtlichen Kennzeichen NK 189 CH.Der Fahrer, ein bullig gebauter Mann im mittleren Alter, stieg aus und begann uns zu beleidigen und grob anzusprechen. Letztendlich verlangte er von uns 50,-- Euro sofort auf die Hand, wollten wir eine sofortige Besitzstörungsklage vermeiden. Da wir nicht wussten, ob der Mann überhaupt berechtigt ist, eine derartige Forderung zu stellen, mussten wir ablehnen. Nachdem er uns unbekannt war, wussten wir nicht, ob wir tatsächlich den Besitzer vor uns haben würden – oder einfach nur jemand, der abzocken möchte. Wir bedauerten sehr, dass wir eventuell den Besitz gestört hatten und entschuldigen uns über etwaige Probleme, wiesen allerdings auch auf den Zustand des Flecks hin, auf dem das Auto stand und darauf, dass wir abseits standen, sodass für ihn keine Probleme mit der Zufahrt entstanden konnten. Es gab zu diesem Zeitpunkt auch keinerlei landwirtschaftliche Aktivitäten auf der Wiese neben dem Bankett. Der Mann sprach auch von keinen
Behinderungen, also hatte es keine gegeben.
Er hatte uns auch einen Zettel mit seiner Telefonnummer hinterlassen: 0664 735 811 92. Der Mann mag recht haben, aber ein eindeutiger Hinweis, dass er sich derartiges verbiete,
hätte genügt. Ich entschuldige mich in jedem Fall noch einmal dafür und garantiere, dass
Abseits von diesem Sachverhalt – und das ist der Grund, warum ich mich an Sie als
Tourismusbüro wende – sind wir beide, ich und meine Freundin, vom Verhalten des
Mannes und von der Situation insbesonders ENTSETZT.
Nachdem die Stelle dort der offizielle Beginn zweier Wanderwege auf die wunderschöne
und aus Tourismussicht nicht unbedeutende Rax ist und kein Parkraum in dieser Gegend
zur Verfügung steht, fühlen wir uns im grobsten Sinn verunsichert. Es kann doch nicht
sein, dass es Wanderern völlig verunmöglicht wird, schön ausgebaute und mit viel
Aufwand gepflegte Wanderwege zu benützen. Aus meiner Sicht stellt sich hier der
Einzelne mit seinem Wunsch nach Abzocke und was sonst den Mann noch treibt, über
die Bedürfnisse, Wünsche und Erfordernisse einer Region und Gemeinde, die ihren Rang als erstklassige Tourismusgegend mit Recht trägt.
Und deshalb meine Bitte, sich unseres Problems anzunehmen und den überlasteten Gerichten einmal mehr eine sinnlose Klage zu ersparen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Peter Osterseher.