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27. Juni 2018

Wie Versprochen: FPÖ arbeitet für unsere Landsleute

FPÖ-Initiative: Park & Drive-Anlage bei S5 in Tulln kommt
Ltg.-200/A-3/141

Erfreuliche Nachrichten für Wien- und St. Pölten-Pendler in Tulln: Auf Initiative von LAbg. Dieter Dorner wird nunmehr bei der Auffahrt zur S5 eine Park & Drive-Anlage errichtet, der freiheitliche Antrag wird im Juni-Landtag mehrheitlich angenommen.

Die Parksituation für die betroffenen Pendler ist bis dato eine unbefriedigende: Sie müssen ihr Fahrzeuge entlang des Weges „Zur Bildeiche“ abstellen, bei schlechter Witterung im Matsch. Außerdem befindet sich das unbeleuchtete Areal abseits belebter Straßen, was insbesondere bei Frauen für entsprechendes Unwohlsein sorgt. Im Landtag beantragte die FPÖ daher die Errichtung einer Park & Drive-Anlage in diesem Bereich, wo letztendlich ca. 80 Abstellplätze entstehen werden. Kameras sollen für ein entsprechendes Sicherheitsgefühl sorgen. Den Freiheitlichen ist es nicht nur ein Anliegen, die Pendler im Bezirk zu unterstützen, sondern auch die Kosten durch die Bildung von Fahrgemeinschaften zu minimieren. Außerdem sind derartige Maßnahmen ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. 

Jagdgesetz: Meilenstein im Tierschutz
Ltg.-200/A-3/141

Die Freiheitlichen hatten bereits vor der Landtagswahl zugesagt, die Thematik der Gatterjagd zukunftsfähig zu gestalten - und haben dieses Versprechen eingehalten. Gemeinsam mit Experten hat Landesrat Gottfried Waldhäusl im intensiven Einsatz ein vernünftiges, zeitgemäßes und richtungsweisendes Gesetz geschaffen. Mittels Drei-Parteien-Antrag wird nun die Zukunft der umfriedeten Eigenjagden in Niederösterreich einer guten Lösung zugeführt – aus tierschutzrechtlicher Sicht kann von einem Meilenstein gesprochen werden.

Ab 2023 sind Hetzjagden mit Hunden in umzäunten Eigenjagden streng verboten, was in der aktuellen Landtagsitzung auch beschlossen wird. Jagdbesitzer können sich aber auf freiwilliger Basis bereits ab 2023 dazu entschließen, ihre umfriedeten Eigenjagden in Wild- oder Forschungsgehege umzuwandeln.  Im Vordergrund sollen die Wildhege, der Nutzen zur Erholung der Bevölkerung sowie Schulungs- und Forschungszwecke stehen.

Über 90 Prozent der umfriedeten Eigenjagden werden gut geführt und aus tierschutzrechtlicher Sicht sind hier keinerlei Beanstandungen gegeben. Auf die wenigen schwarzen Schafe warten jetzt strengere Strafen, der Tierschutz ist somit künftig noch stärker verankert.

 

Arbeitszeitflexibilisierung: Normalarbeitszeit bleibt - Arbeitnehmer und Unternehmer profitieren
Aktuelle Stunde

FPÖ und ÖVP haben im Nationalrat einen Initiativantrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eingebracht. Die Eckpunkte orientieren sich dabei an den Vorschlägen der Sozialpartner vom Juni 2017 und übrigens auch am „Plan A“ des damaligen SPÖ-Bundeskanzlers Christian Kern. In Kraft treten soll das Gesetz letztlich mit 1. Jänner 2019. Ziel der Flexibilisierung ist die Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten. Sprich: Mehr Freiheit bzw. Freizeit für Pendler und Familien, die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf, verlängerte Wochenenden, aber für Unternehmer letztlich die Auftragssicherung durch Abdeckung von Spitzenzeiten.

Entgegen haltloser Behauptungen der Opposition muss künftig niemand länger arbeiten, es gibt nur die Möglichkeit, die jeweilige Arbeitszeit anders einzuteilen. Unbestritten ist, dass der Acht-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit gesichert und unberührt bleibt. Ebenso die 40-Stunden-Woche und die Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit. Die Vier-Tage-Woche wird gesetzlich ermöglicht, da Blockzeiten in Arbeit und Freizeit eine willkommene Anpassung an neue, aktuelle Lebensumstände sind. Eine aktuelle Market-Umfrage im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich hat ergeben, dass 76 Prozent der Arbeitnehmer überzeugt sind, dass heute mehr Flexibilität notwendig ist als früher und 73 Prozent sind flexibel sowie bereit, phasenweise länger zu arbeiten.

Einige Fallbeispiele aus der Praxis belegen die positiven Aspekte der Arbeitszeitflexibilisierung: 

  • Kellner und Koch arbeiten bei einer Hochzeit an zwei Samstagen im Gasthaus je zweimal elf Stunden. Die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag. Bei beiden entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (zwei Stunden Normaltarif plus vier Überstunden mit Zuschlag) und dafür bekommen sie einen Tag frei. 
  • Ein IT-Programmierer hat Gleitzeit und arbeitet je nach Auftragslage acht, zehn, elf oder auch zwölf Stunden. Mit dieser Flexibilität kann er Projekte bereits am Donnerstag abschließen und bleibt dafür am Freitag zu Hause. 
  • Ein Installateur braucht am Donnerstag elf Stunden, weil er zwischendurch Ersatzteile beschaffen muss und somit entsteht ein Zeitguthaben von vier Stunden (eine Stunde Normaltarif, zwei Überstunden mit Zuschlag). Am Freitag danach geht er dafür um 12.00 Uhr nach Hause.
  • Viele Bauarbeiter und jene, die in einem anderen Bundesland auf Montage sind, wünschen sich, dass sie ihre 40 Stunden Arbeitszeit (oder mehr) von Montag bis Donnerstag erledigen können und dafür im Gegenzug Freitag bis Sonntag Zeit für ihre Familien, aber auch für ehrenamtliche Vereinsaktivitäten wie z.B. Freiwillige Feuerwehr, haben.

Die neue Gestaltungsmöglichkeit bringt auch für viele Frauen und Familien große Vorteile. Konnten zahlreiche Arbeitnehmer ihren Kindern abends bisher nur noch einen flüchtigen Gutenachtkuss geben, haben sie nun die Chance auf eine Vier-Tage-Woche. Somit haben sie einen Tag mehr, um nur für ihre Liebsten da zu sein.

Der entscheidende Punkt bei der Arbeitszeitflexibilisierung ist, dass die Freiwilligkeit gesetzlich festgeschrieben wird, der Acht-Stunden-Tag Normalarbeitszeit bleibt und dass flexibel auf moderne Lebensverhältnisse eingegangen werden kann.


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